Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen haben einen Anspruch auf Leistungen, die ihnen eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Damit sollen diesbezügliche Benachteiligungen abgewendet werden.
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sind insbesondere:
- Versorgung bestimmten Hilfsmitteln oder Hilfen, soweit diese nicht von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation umfasst sind
- heilpädagogische Leistungen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind
- Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die erforderlich und geeignet sind, behinderten Menschen die für sie erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen
- Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt
- Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht
- Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten
- Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
HINWEIS: Zu beachten ist, dass Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (soziale Teilhabeleistungen) in der Regel den Nachweis der Bedürftigkeit des behinderten Menschen (einschließlich des Einsatzes eigenen Einkommens und Vermögens, Heranziehung von Unterhaltspflichtigen) voraussetzen. Diese Leistungen werden häufig im Rahmen der Eingliederungshilfe und des Übergangsgeldes erbracht.
DETAILS:
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Übergangsgeld
Amt24-Verfahrensbeschreibungen
- Wheelmap – rollstuhlgerechte Orte finden
Sozialhelden e. V. - Selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Förderung beantragen
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