Nach der Lehre ohne Job?
Informationen Amt24-Sachsen Redaktion
Leider kommt es vor, dass es nach der Ausbildung nicht sofort mit einem Arbeitsplatz klappt. Sobald absehbar ist, dass Sie nach der Ausbildung weder in Ihrem Ausbildungsbetrieb noch in einem anderen Unternehmen eine Arbeitsstelle in Aussicht haben, sollten Sie sich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitsuchend beziehungsweise arbeitslos melden.
Durch persönliche Beratungen und die gezielte Vermittlung wird Ihnen hier geholfen, so schnell wie möglich eine Arbeitsstelle zu bekommen. Außerdem sollten Sie beachten, dass Arbeitslosengeld, sofern Sie welches erhalten können, frühestens ab dem Tag Ihrer Meldung gezahlt wird. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.
Verfahren & Dienstleistungen
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, Maßnahmen bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung (MPAV)
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen, Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG)
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein oder Zuweisung beantragen, Maßnahmen bei einem Träger (MAT)
- Arbeitsgelegenheiten (AGH) vermitteln
- Arbeitslosengeld beantragen
- Arbeitslosengeld II / Sozialgeld beantragen
- Arbeitsuchend, bei der Agentur für Arbeit melden
- Bildungsgutschein beantragen
Seitenfunktionen
Agentur für Arbeit
Kontakt
- Telefonnummer
- 08 00 / 4 55 55 00
(Arbeitnehmer)*
08 00 / 4 55 55 20
(Arbeitgeber)*
*Dieser Anruf ist
für Sie kostenfrei - Faxnummer
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