Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Gesundheitsuntersuchungen für Kinder bis sechs Jahre
Versicherte Kinder und Jugendliche haben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf kostenlose Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und gesundheitlichen Risiken, die ihre Entwicklung beeinträchtigen können.
Im Sinne der Prävention thematisiert der Arzt oder die Ärztin auch den Impfschutz und berät die Kinder, Jugendlichen bzw. die Eltern hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Risiken. Falls erforderlich, kann eine Präventionsempfehlung ausgestellt werden.
Das Präventionsgesetz aus 2015 ermöglicht nun auch Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, das Kariesrisiko, Beratungen zur Mundgesundheit und Maßnahmen zur Zahnschmelzhärtung für unter Sechsjährige.
U1 bis U9 – Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis sechs Jahre
Die Früherkennungsmaßnahmen bei Kindern in den ersten sechs Lebensjahren umfassen die sogenannten Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9. Mithilfe dieser zehn kostenlosen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen können Krankheiten und Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Die niedergelassenen Kinderärzte und Hausärzte nehmen die Untersuchungen kostenlos vor.
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Früherkennung und Vorsorge im Kindesalter: U1 bis U9 – zehn Chancen für Ihr Kind
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung -
Früherkennung bei Kindern
Gemeinsamer Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
Untersuchung im 4. Lebensjahr
In Sachsen besteht zwischen dem 3. und 4. Geburtstag die freiwillige Möglichkeit, in den Kindertageseinrichtungen durch einen Kinder- und Jugendarzt des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (Gesundheitsamt) die Seh- und Hörfähigkeit sowie die Beweglichkeit und das Sprachvermögen des Kindes untersuchen zu lassen.
Schulaufnahmeuntersuchung
Dabei muss vor der Einschulung jedes Kind schulärztlich untersucht werden, um festzustellen, ob Gesundheit und Entwicklungsstand den Anforderungen in der Grundschule entsprechen.
Schuluntersuchung
Diese Untersuchung wird in der 2. oder 3. Klasse sowie in der 6. Klasse durch einen Kinder- und Jugendarzt des zuständigen Gesundheitsamtes vorgenommen. Die Eltern können diese Untersuchungen auch bei ihrem Kinder- oder Hausarzt durchführen lassen, tragen dann aber die Kosten der Untersuchung selbst.
Jährliche Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
Der Jugendzahnärztliche Dienst der Gesundheitsämter bietet jährliche Vorsorgeuntersuchungen in den Kindergärten und in den Schulen bis zur Klasse 7, in Ausnahmen bis zur Klasse 10, an.
Zudem wird die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe in Kindergärten und Schulen durchgeführt, die aus vier Säulen besteht:
- Erlernen der richtigen Mundhygiene,
- Beratung zur zahngesunden Ernährung,
- Motivation zum regelmäßigen Zahnarztbesuch und
- mit dem Einverständnis der Eltern das Auftragen von Fluoridlack.
J1 – Jugendgesundheitsuntersuchung
Zwischen 12 und 14 Jahren haben Jugendliche Anspruch auf eine kostenlose Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) beim niedergelassenen Kinder- beziehungsweise Hausarzt.
Ziel der Untersuchung ist die Früherkennung von Erkrankungen, die die körperliche, geistige und soziale Entwicklung gefährden. Dabei können Themen wie Alkohol, Drogen oder Empfängnisverhütung angesprochen werden.
Untersuchung für Auszubildende unter 18 Jahren
Hierbei müssen sich Auszubildende unter 18 Jahren vor Beginn der Tätigkeit ärztlich untersuchen lassen und dem Arbeitgeber die Bescheinigung über die Erstuntersuchung vorlegen.
Die Untersuchung dient dazu, die Jugendlichen in der ersten Zeit der Ausbildung und während der beruflichen Tätigkeit vor Gesundheitsschäden zu schützen.
Ärztliche Untersuchung für Studierende
Je nach Zulassungsbedingungen der jeweiligen Hochschule benötigen Studierende im Rahmen der Immatrikulation eine ärztliche Bescheinigung.
Verfahren & Dienstleistungen
- Ärztliche Untersuchung in der Kindertagesstätte wahrnehmen
- Ärztliche Untersuchung Jugendlicher, die in das Berufsleben eintreten
- Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder beantragen
- Jugend-Gesundheitsuntersuchung
- Jugendzahnärztliche Reihenuntersuchung wahrnehmen
- Schulaufnahme-Untersuchung
- Schutzimpfungen