Gesundheit und Beruf
Auch in der Arbeitswelt ist das Thema Gesundheit relevant. So gibt es beispielsweise bestimmte Berufe in denen gesundheitliche Anforderungen erfüllt sein müssen.
Arbeits- und Unfallversicherungsschutz
Um gesundheitlichen Problemen in der Arbeitswelt vorzubeugen und Arbeitnehmer entsprechend zu schützen, gibt es eine Reihe von Gesetzen zum Arbeitsschutz und die Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung.
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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin -
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Berufskrankheiten
Trotz der Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der gesetzlichen Unfallversicherung können durch eine berufliche Tätigkeit Krankheiten entstehen beziehungsweise verschlimmert werden (zum Beispiel bestimmte Krebsarten durch eine Tätigkeit mit Asbest). In diesen Fällen kann eine Berufskrankheit vorliegen.
Unter welchen Voraussetzungen eine Berufskrankheit anerkannt wird, ergibt sich aus dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch und Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung, der "Liste der Berufskrankheiten". Wenn Sie im Rahmen einer Berufskrankheit gegebene Voraussetzungen erfüllen, stehen Ihnen bestimmte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.
Liegt der Verdacht auf eine Berufskrankheit vor, muss dies vom Arzt und vom Arbeitgeber gemeldet werden. Nur wenn Ihre Krankheit als Berufskrankheit anerkannt wird, haben Sie Anspruch auf gewisse Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (zum Beispiel Behandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen).
Das Ziel der Maßnahmen, die bewilligt werden, ist vorrangig die Verbesserung des Gesundheitszustandes und die Wiedereingliederung in das Berufsleben.
Wenn Sie an einer Berufskrankheit leiden und trotz Ausschöpfung präventiver Maßnahmen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können, aber erwerbsfähig sind, finanziert die Unfallversicherung grundsätzlich eine Umschulung in einen anderen Beruf.
Ansprechpartner für die berufliche Rehabilitation bei Berufskrankheiten sind die Berufshelfer bei den Trägern der Unfallversicherung. Mehr über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur medizinischen Rehabilitation lesen Sie auf der Amt24-Seite zu diesem Thema.
Weitere Informationen
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Leistungen für behinderte Menschen
Amt24-Informationen -
Berufskrankheiten-Verordnung
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Partner für den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern
Es gibt verschiedene Partner, die dem gesundheitlichen Schutz von Arbeitnehmern und der Einhaltung beziehungsweise der Überwachung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften dienen, zum Beispiel:
- Arbeitsschutzverwaltung
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Betriebsarzt
- Fachkraft für Arbeitssicherheit/Sicherheitsbeauftragter
- Arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst
Weitere Informationen
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Partner beim Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern
Amt24-Informationen