3.3 Denkmalschutz, Denkmalförderung
Informationen Amt24-Sachsen Redaktion
Bestandsimmobilien stehen häufig unter Denkmalschutz. Beachten Sie bitte, dass Sie bei denkmalgeschützen Bauten die Auflagen der Denkmalpflege einhalten müssen.
- Denkmalschutz
Amt24-Informationen
Denkmalförderung
Der Freistaat Sachsen unterstützt die Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen bei der Erfüllung ihrer besonderen Pflichten auch und vor allem bei Baumaßnahmen. Die Denkmalförderung erfolgt im Wesentlichen aus dem Landesprogramm zur Sicherung, Nutzbarmachung, Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen sowie durch steuerliche Vergünstigungen nach den §§ 7i des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmales nach dem Landesprogramm können bei den unteren Denkmalschutzbehörden gestellt werden.
DETAILS:
- Denkmalförderung
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Bei diesen Behörden können des Weiteren auch Anträge auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung zur Erlangung steuerlicher Vergünstigungen nach den §§ 7i ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG) für Aufwendungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen an Kulturdenkmalen, die für deren Erhaltung oder sinnvolle Nutzung erforderlich sind. Die Steuerbescheinigung ist zur Geltendmachung der steuerlichen Vergünstigungen erforderlich und ist dem zuständigen Finanzamt mit der Einkommensteuererklärung vorzulegen.