Hilfen für Unternehmen und Landwirtschaft
Aufbauhilfen nach der Richtlinie Hochwasserschäden 2013
Sollte Ihr Unternehmen wegen der Hochwasserfolgen unverschuldet in eine Notlage geraten sein und keinen vollständigen Schadensausgleich durch eine Versicherung oder andere Leistungen (einschließlich steuerlicher Hilfen) erhalten, kann der Freistaat Sachsen den Wiederaufbau mit einem Zuschuss von bis 80% der nachgewiesenen Ausgaben mitfinanzieren. Der Schadensnachweis erfoglt auf Basis von Gutachten und Bestätigung durch die Gemeinde oder Stadt. Aufwendungen für Versicherungen werden - auch nachträglich - als Eigenmittel des Zuwendungsempfängers anerkannt. Gefördert werden Ausgaben zur Beseitigung von ummittelbaren Schäden am Anlage- und Umlaufvermögen und an überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden bzw. Grundstücken. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe. Ansprechpartner ist die SAB Sächsische Aufbaubank. Die SAB bietet zu ihren Förderungen Vor-Ort-Beratungstermine in den Kommunen an.
Stundungen der Bürgschaftsbank Sachsen / Mittelständische Beteiligungsgesellschaft mbH
Die Bürgschaftsbank Sachsen / Mittelständische Beteiligungsgesellschaft mbH stundet betroffenen Unternehmen die bis zum 30. September 2013 fällig werdenden Kreditraten, Beteiligungseinlagen, Beteiligungsentgelte, Provisionen und Gebühren unter Verzicht auf die Erhebung von Stundungszinsen. Bis 30. September 2013 werden keine Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber Betroffenen bei allen bis zu diesem Zeitpunkt fällig werdenden Beträgen eingeleitet.
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Sofortmaßnahmen von BBS und MBG für hochwassergeschädigte Unternehmen im Freistaat
Informationen der Bürgschaftsbank Sachsen
GUW-Programm der Sächsischen Aufbaubank
Beim Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätshilfemaßnahmen der Sächsischen Aufbaubank wird bei Inanspruchnahme von Förderdarlehen zum Wiederaufbau hochwassergeschädigter Unternehmen der Hausbanken-Einstandszins ausgesetzt.
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Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW)
Informationen der Sächsischen Aufbaubank
Industrie- und Handelskammern
Die IHK Dresden und die IHK Chemnitz bezuschussen Kosten für Gutachten, die durch öffentlich bestellte Sachverständige erstellt werden, in Höhe von bis zu 50 Prozent, maximal 600,00 Euro, sofern diese Kosten nicht durch Dritte (zum Besipeil Versicherungen) gedeckt werden.
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IHK Dresden legt Sonderfonds zur Begutachtung von Hochwasserschäden auf
Informationen der IHK Dresden -
Hochwasser: IHK hilft geschädigten Firmen
Pressemeldung der IHK Chemnitz
Außerdem haben die sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHK) einen Sofortfonds für ihre Mitgliedsunternehmen aufgelegt. Flutgeschädigte Unternehmen erhalten bei ihrer Kammer Beratung und Hilfe.
- Hochwasser: IHK Chemnitz hilft geschädigten Unternehmen
- Hochwasserhilfepaket der IHK Dresden
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Hochwasser-Hilfsangebote der IHK Leipzig
Informationen der Sächsischen Industrie- und Handelskammern
Unterstützung der beruflichen Erstausbildung
Das Programm Verbundausbildung der Sächsischen Aufbaubank (nach der ESF-Richtline Berufliche Bildung/2011) wird geöffnet für Unternehmen, die aufgrund der Flut derzeit nicht ausbilden können.
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Verbundausbildung
Beschreibung der Förderung auf den Seiten der SAB
Kredite und Beratungsangebote der KfW
Zur Schadensbeseitigung und für den Wiederaufbau stellte die KfW einen "Aktionsplan Hochwasser" auf:
- Die Programme "KfW-Unternehmerkredit" und ERP-Gründerkredit" werden für ein Jahr für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Hochwasserschäden geöffnet.
- Darlehenszinsen wurden auf 1 Prozent verbilligt.
- Zins- und Tilgungsleistungen bei bereits laufenden KfW- und ERP-Krediten können gestundet werden.
- Das Programm "Runder Tisch" in Zuammenarbeit mit IHK und HWK wurde für die Beratung geschädigter Unternehmen geöffnet.
WEITERE INFORMATIONEN:
- KfW-Aktionsplan Hochwasser (Darlehen)
- KfW-Unternehmerkredit, Fremdkapital
- ERP-Gründerkredit "Universell"
- ERP-Gründerkredit "Startgeld"
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Beratung für Unternehmen in Schwierigkeiten, "Runder Tisch" (KfW)
Amt24-Verfahrensbeschreibungen -
KfW startet Aktionsplan Hochwasser
Übersicht auf den Seiten der KfW-Bankengruppe
Erlass der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit
Müssen Sie in Folge des Hochwassers mit einem Arbeitsausfall ihrer Beschäftigten rechnen, können Sie Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. Über die gesetzlichen Regelungen hinaus werden Sie während der Kurzarbeit von Sozialversicherungsbeiträgen für die betroffenen Mitarbeiter entlastet. Die Beiträge übernimmt der Bund.
Die Regelung gilt für bis zu drei Monate im Zeitraum Juni bis Dezember 2013.
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Hochwasser 2013, Kurzarbeitergeld für Arbeitsausfälle in unmittelbar vom Hochwasser betroffenen Betrieben
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Weitere Auskünfte erteilt der Arbeitgeber-Service der Bundesarbeitsagentur:
Telefon-Kontakt für alle Arbeitgeber-Anliegen: 0800 4 5555 20 (gebührenfrei)
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Arbeitgeber-Service
Bundesagentur für Arbeit
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Auf Antrag können hochwassergeschädigten Unternehmen und Selbstständige, die keine Kurzarbeit beantragt haben, die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten gestunden werden.
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Hochwasserkatastrophe: Sozialversicherung unterstützt betroffene Arbeitgeber
Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung
Insolvenzen
Gerät Ihr Unternehmen durch die Flutfolgen in wirtschaftliche Schieflage, muss es dadurch nicht in die Insolvenz geraten. Für unmittelbar betroffene Unternehmen, die ansonsten auf wirtschaftlich solider Grundlage stehen, wird die Frist zur Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum Frühjahr 2014 auf Antrag ausgesetzt.
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Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für von der Hochwasserkatastrophe betroffene Unternehmen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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Insolvenzantrag stellen
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Steuererleichterungen zur Vermeidung unbilliger Härten
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen ermöglicht eine Reihe von Verfahrenserleichterungen für steuerpflichtige Bürger, Unternehmen und Landwirte, die unmittelbar und nicht unerheblich von den Hochwasserfolgen betroffen sind.
WEITERE INFORMATIONEN:
Landwirtschaft und Gartenbau
Betriebe der Landwirtschaft und des Gartenbaus erhalten für geförderte Vorhaben und Investitionen weitere Unterstützung, wenn entstandene Schäden rechtzeitig gemeldet werden.
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Hochwasserschäden bei geförderten Vorhaben
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft