Freie Berufe: Ingenieure
Voraussetzungen und Rechtsformen für die Freien Berufe
Die Berufsbezeichnung "Ingenieur / Ingenieurin" ist in Sachsen gesetzlich geschützt. Um freiberuflich unter dieser Bezeichnung arbeiten zu dürfen, müssen Sie bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen.
Welche Rechtsform für Sie in Frage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen ab. Die wichtigsten Rechts- und Kooperationsformen für freiberuflich Tätige sind:
- Einzelunternehmen
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG)
- Gemeinschaften ohne eigene Rechtsform
Wenn kein beruflicher Vorbehalt entgegensteht, können Freiberuflerinnen und Freiberufler unter Umständen weitere Rechtsformen (beispielsweise Aktiengesellschaften) wählen.
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Rechtsformen für freiberuflich Tätige
Amt24-Informationen
Einheitlicher Ansprechpartner (EA)
Die Verwaltungsverfahren, die mit der Aufnahme einer Tätigkeit unter Führung der Berufsbezeichnung " Ingenieur / Ingenieurin" in Zusammenhang stehen, können Sie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) abwickeln. Ausgenommen sind Verfahren, die sich auf steuerrechtliche Vorgänge beziehen.
Der EA stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung und koordiniert Ihre Antragsverfahren.
Verfahren & Dienstleistungen
- Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, Meldung beim Finanzamt
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen
- Fach-, Ingenieur- und Hochschulabschlüsse (akademische Berufsbezeichnungen und Grade) aus der DDR, Anerkennung beantragen
- Ingenieure, Berufsbezeichnung führen
- Ingenieure (Ausland), Berufsbezeichnung führen