1. Grundstückssuche, Grundstückskauf
Informationen Amt24-Sachsen Redaktion
Allein durch den Abschluss eines Kaufvertrags werden Sie noch nicht Eigentümer eines Grundstücks. Vielmehr müssen Sie sich mit dem Eigentümer darüber einig sein, dass das Eigentum am Grundstück auf Sie übergehen soll (sogenannte "Auflassung"). Ebenso müssen Sie als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen werden.
Da es beim Immobilienkauf meist um erhebliche Werte geht, muss zum Abschluss des Kaufvertrags ein Notar hinzugezogen werden, der ihn beurkunden muss. Oft ist es wichtig und hilfreich, bereits von Beginn an notarielle oder anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Vollzogen ist der Eigentumswechsel erst dann, wenn Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind.
Der Erwerb einer Immobilie durch Erbfolge vollzieht sich hingegen außerhalb des Grundbuchs. Er wird abschließend durch eine Grundbuchberichtigung im Grundbuch nachvollzogen.
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Amt24-Informationen
Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare – Veräußerungsanzeige
Nach dem Grunderwerbsteuergesetz sind Gerichte, Behörden und Notare verpflichtet, den Erwerb von Grundstücken (Kauf, Tausch, Zwangsversteigerung) dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
DETAILS:
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Grundstücksbezogene Vorgänge beim Finanzamt anzeigen
Amt24-Verfahrensbeschreibung
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Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare [PDF]
Sächsisches Landesamt für Steuern und Finanzen