Starkregen-Hilfe 2014
Zur Schadensbeseitigung nach den schweren Regenfällen im Mai 2014 hat der Freistaat Sachsen ein Hilfsprogramm aufgelegt. Bis 03.07. können betroffene Wohnungseigentümer und Unternehmer bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eine einmalige Zuwendung beantragen. Die Gelder sollen der Beräumung und der Beseitigung von Schäden dienen, die unmittelbar durch die Witterungsunbilden verursacht wurden. Gezahlt werden bis zu EUR 1.000 je Wohngebäude und EUR 1.500 je Unternehmen. Die Antragsbearbeitung soll so unbürokratisch wie möglich erfolgen.
Weitere Unterstützung bei der Schadensbeseitigung erhalten Eigentümer von Wohnungen, Wohngebäuden und -grundstücken durch Förderdarlehen zu günstigen Konditionen bei monatlich gleich bleibenden Raten über eine Laufzeit von 20 Jahren.
Weitere Unterstützung bei der Schadensbeseitigung erhalten Eigentümer von Wohnungen, Wohngebäuden und -grundstücken durch Förderdarlehen zu günstigen Konditionen bei monatlich gleich bleibenden Raten über eine Laufzeit von 20 Jahren.
- Starkregen 2014, Zuwendungen zur Schadensbeseitigung beantragen
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Starkregen 2014, Darlehen zur Schadensbeseitigung an Wohngebäuden beantragen
Amt24-Verfahrensbeschreibungen