Haushaltshilfe während Schwangerschaft und Wochenbett
- Allgemeine Informationen
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen
Sind Sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung vorübergehend nicht in der Lage, den Haushalt selbst zu führen und vermag auch kein Familienangehöriger diese Arbeit zu übernehmen, können Sie Unterstützung durch eine Haushaltshilfe beantragen.
Die Krankenkasse schickt Ihnen entweder eine Ersatzkraft oder erstattet Ihnen Ihre Kosten in angemessener Höhe, wenn Sie selbst jemanden anstellen. Bevor Sie jemanden anstellen, sollten Sie sich vorab bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse informieren, welche Leistungen Sie erhalten können.
Ablauf:
- Den Antrag auf Haushaltshilfe stellen Sie schriftlich bei Ihrer Krankenkasse. Im Internetauftritt einiger Krankenkassen ist der Antrag online abrufbar.
- Sie können das Formular bei Ihrer Krankenkasse auch telefonisch anfordern.
- Den ausgefüllten Antrag und die sonstigen Unterlagen übermitteln Sie persönlich oder mit der Post.
Voraussetzungen:
- Die haushaltsführende Person ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
- Keine andere im Haushalt lebende Person kann die Haushaltsführung übernehmen.
Erforderliche Unterlagen
- ärztliches Attest, das folgende Informationen enthalten sollte:
- Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin
- Tag der Entbindung
- voraussichtliche Dauer des Krankenhausaufenthaltes
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 15 Mutterschutzgesetz (MuSchG) – Sonstige Leistungen
- § 24c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- § 24h Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Haushaltshilfe
- § 38 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Haushaltshilfe
- § 61 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Zuzahlungen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz