Bewohnerparkausweis beantragen
Regionale Informationen
Bei der Stadt Plauen kann ein Bewohnerparkausweis beantragt werden.Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- gegebenenfalls Bestätigung des Fahrzeughalters, wenn der Antrag nicht von dieser Person gestellt wird
- Mietvertrag
Stadt Plauen eine Verwaltungsgebühr von 30,70 € erhoben.
Informationen Amt24-Sachsen Redaktion
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Dienststelle
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken ständig oder zu bestimmten Zeiten nur mit einer Sondergenehmigung, dem Bewohnerparkausweis, erlaubt. Durch dieses System werden die Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrern bevorzugt. Der Bewohnerparkausweis garantiert allerdings keinen Stellplatz.
Ablauf:
Wegen der vorzulegenden Unterlagen beantragen Sie den Bewohnerparkausweis in der Regel am besten persönlich bei Ihrer
Einige Städte ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadtverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen.
Voraussetzungen:
- Sie müssen im Bewohnerparkgebiet einen Wohnsitz gemeldet haben und dort auch tatsächlich wohnen.
- Das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen sein oder dauerhaft von Ihnen genutzt werden.
- Im Falle der Nutzung eines nicht auf Sie zugelassenen Fahrzeuges ist eine Bestätigung des Fahrzeughalters erforderlich, aus der hervorgeht, dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen ist.
Von den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen kann die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Im Zweifel sollten Sie sich daher bei der zuständigen Stelle über die lokalen Voraussetzungen informieren.
Zuständige Dienststelle
Erforderliche Unterlagen
- Führerschein
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- gegebenenfalls Bestätigung des Fahrzeughalters, wenn der Antrag nicht von dieser Person gestellt wird
Kosten
Sonstiges
Bitte geben Sie Ihren Wohnort ein:
Rechtsgrundlage
- § 45 Absatz 1b Nummer 2a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), gegebenenfalls in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Zu den Lebenslagen
Seitenfunktionen
Evelyn Schramm
Kontakt
- Telefonnummer
- 0 37 41 / 2 91 - 15 80
- Faxnummer
- 0 37 41 / 2 91 - 3 15 80
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- Internet
Besucheranschrift
Zimmer 19
Unterer Graben 1
08523 Plauen
Bewohnerparkausweise:
Frau Florian - Tel.: 0 37 41 / 2 91 - 15 82
Frau Hüller - Tel.: 0 37 41 / 2 91 - 15 81
Öffnungszeiten
- Montag
- 09.00 - 13.00 Uhr
- Dienstag
- 09.00 - 18.00 Uhr
- Mittwoch
- 09.00 - 13.00 Uhr
- Donnerstag
- 09.00 - 17.00 Uhr
- Freitag
- geschlossen
- Samstag
- geschlossen
Postanschrift
Unterer Graben 1
08523 Plauen