Hochschule, Adressänderung
- Allgemeine Informationen
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie an einer Hochschule eingetragen (immatrikuliert) sind und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie dies der Hochschule mitteilen.
Ablauf:
- Sie können die Änderung in der Regel persönlich im Studierendensekretariat, per Post oder E-Mail bekannt geben. Die Hochschule darf jedoch die Vorlage des Personalausweises verlangen, so dass Sie in diesem Fall persönlich erscheinen müssen
- Sie können die Änderung an manchen Hochschulen im Studierendensekretariat selbst vornehmen
Hinweis: Da die Hochschulen in diesem Bereich nicht einheitlich verfahren, ist es sinnvoll, dass Sie die für Ihre Hochschule geltenden Bestimmungen auf deren Internetseiten nachlesen.
Erforderliche Unterlagen
Wenn von der Hochschule eine persönliche Vorsprache verlangt wird, müssen Sie in der Regel vorzulegen:
- Studierendenausweis
- geänderter Personalausweis (mit neuer Adresse)
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 14 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) – Verarbeitung personenbezogener Daten)
- § 8 Sächsische Studentendatenverordnung (SächsStudDatVO) – Mitteilungspflichten
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst