Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", Investitionszuschuss beantragen (GRW-Investitionszuschuss) (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Dienststelle
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen
Gemeinsam unterstützen Bund und Länder Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich der Tourismuswirtschaft), die einer ausgewogenen Infrastruktur zugutekommen. Für Investitionsvorhaben Ihres Unternehmens, mit denen Sie neue Arbeitsplätze schaffen oder vorhandene Arbeitsplätze dauerhaft sichern, können Sie im Rahmen dieses Förderprogrammes Zuschüsse beantragen.
Ziel der Finanzierungshilfe ist es, die Einkommenssituation und die regionale Wirtschaftsstruktur im Fördergebiet zu verbessern.
Welche Vorhaben können gefördert werden?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Errichtung einer Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
- Diversifizierung (Sortimentsausweitung) der Produktion
- grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte
- Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist, im Falle kleiner Unternehmen einschließlich des Erwerbes einer Betriebsstätte durch Familienangehörige oder ehemalige Beschäftigte
Große Unternehmen (Nicht-KMU)
- Errichtung einer Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion in vorher nicht hergestellte Produkte
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte
- Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
- Anteil an den förderfähigen Investitionskosten (Sachkostenförderung) beziehungsweise an den förderfähigen Lohnkosten (Lohnkostenförderung)(Fördersatz)
-
Bei der Ermittlung des Fördersatzes werden in den prädefinierten C-Fördergebieten (Direktionsbezirke Chemnitz und Dresden ohne Landkreis Görlitz) im Zeitraum 01.07.2014 bis 31.12.2017 die folgenden Beihilfehöchstsätze zugrunde gelegt. Hierauf sind andere subventionswerterhebliche öffentliche Fördermittel (zum Beispiel zinsverbilligte Darlehen, öffentliche Bürgschaften und Risikokapitalbeteiligungen) anzurechnen. Beihilfen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
- kleine Unternehmen: 35 %
- mittlere Unternehmen: 25 %
- große Unternehmen: 15 %
- Nach dem 01.01.2018 sinken die Beihilfehöchstsätze in den prädefinierten C-Fördergebieten um jeweils 5 % auf das Niveau der nicht-prädefinierten C-Fördergebiete (Direktionsbezirke Leipzig).
Subventionswert-Obergrenzen für Vorhaben in nicht-prädefinierten C-Fördergebieten (Direktionsbezirk Leipzig) im Zeitraum 01.07.2014 bis 31.12.2020:
- kleine Unternehmen: 30 %
- mittlere Unternehmen: 20 %
- große Unternehmen: 10 %
Subventionswert-Obergrenzen für Vorhaben im Landkreis Görlitz im Zeitraum 01.07.2014 bis 31.12.2020:
- kleine Unternehmen: 40 %
- mittlere Unternehmen: 30 %
- große Unternehmen: 20 %
- Die Kombination mit einem GRW-Förderdarlehen ist möglich.
- Der Gesamtumfang ist vom Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel begrenzt.
- Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Ablauf:
Nutzen Sie als ersten Schritt vor der Antragstellung das Beratungsangebot der SAB.
- Erarbeiten Sie ein Unternehmenskonzept für Ihr Vorhaben.
- Mit Ihrer Hausbank klären Sie anschließend die Gesamtfinanzierung.
- Beantragen Sie die Förderung mit dem vorgeschriebenen Vordrucken und erforderlichen Unterlagen bei der SAB.
- Die SAB prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen umgehend Bescheid, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Förderung gewährt wird.
Voraussetzungen:
Antragsberechtigte
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismuswirtschaft) und gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sitz des Unternehmens beziehungsweise der zu fördernden Betriebsstätte in Sachsen oder aber die bestehende Absicht, eine Betriebsstätte in Sachsen zu unterhalten
- überregionaler Absatz
- Investitionsvolumen: mindestens EUR 70.000
- mindestens 25 % beihilfefreier Eigenbeitrag zur Finanzierung (davon mindestens 10 % Eigenmittel)
- Schaffung mindestens eines neuen Dauerarbeitsplatzes
Die geförderten Wirtschaftsgüter und Arbeitsplätze müssen nach Abschluss des Investitionsvorhabens für mindestens weitere fünf Jahre in der geförderten Betriebsstätte verbleiben beziehungsweise besetzt sein.
Grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen
- Unternehmen in Schwierigkeiten entsprechend der Definition Artikel 2 Nr. 18 AGVO, mit Ausnahme von Beihilfen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen
- Unternehmen, deren Gesellschafter zu mehr als 50 % Banken, Versicherungen, Bund, Land oder Kommunen sind
- Unternehmen aus bestimmten Branchen (siehe Anlage 1 der Förderrichtlinie)
Darüber hinaus können nicht gefördert werden:
- Kosten des Grundstückserwerbs
- Ersatzbeschaffung von Wirtschaftsgütern
- Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Fahrzeugen
- in der Regel gebrauchte Wirtschaftsgüter
- geringwertige Wirtschaftsgüter, welche im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG im Anschaffungsjahr in voller Höhe abgeschrieben werden
- Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen
- Bauzeitzinsen
- gemietete und geleaste bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Miet- oder Leasingvertrag nicht den Erwerb des Wirtschaftsgutes vorsehen
- Wirtschaftsgüter, die aufgrund eines Sale-and-Rent-back-Vertrages oder eines Sale-and-Lease-back-Vertrages angeschafft werden
- Investitionen in Energieerzeugungsanlagen, für die ein Vergütungsanspruch nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2014) besteht
- Investitionen in bestimmten Betriebsstätten (s. Anlage 1 der Förderrichtlinie)
Zuständige Dienststelle
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllte Antragsvordrucke
- Dokumente und Nachweise
Details zu den Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsvordruck.
Frist/Dauer
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Starten Sie mit Ihrem Vorhaben erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn. Möchten Sie das Vorhaben vorzeitig beginnen, geben Sie in Ihrem Antrag die Gründe für die Eilbedürftigkeit an.
Kosten
keineSonstiges
- Alle bis zum 31.12.2016 bei der SAB eingehenden vollständigen Anträge** können mit hoher Wahrscheinlichkeit zu den aktuell geltenden Förderkonditionen noch im ersten Halbjahr 2017 beschieden werden.
- Alle bis zum 30.06.2017 bei der SAB eingehenden vollständigen Anträge** können mit hoher Wahrscheinlichkeit zu den aktuell geltenden Förderkonditionen noch bis Jahresende 2017 beschieden werden.
Für vollständige Anträge, die nach dem 30.06.2017 bei der SAB eingereicht werden, sowie für Anträge, die bis zum 30.06.2017 unvollständig eingereicht werden, kann aktuell keine Aussage getroffen werden, ob diese Anträge nach den derzeitig geltenden Konditionen oder nach den ab 01.01.2018 geänderten Förderkonditionen beschieden werden.
*) Prädefinierte C-Fördergebiete (ehemalige A-Fördergebiete) NUTS-Regionen DED 2 Dresden und DED 4 Chemnitz gemäß Randnummer 158 der Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014-2020 (vgl. auch Anlage 3 der RIGA „Einteilung der Fördergebiete“)
**) Antragsunterlagen gemäß Nr. 4 des Merkblattes GRW-Antragstellung (SAB-Vordruck 61611)
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) (RIGA)
- GRW-Koordinierungsrahmen ab 25.08.2017 – Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung
- Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17.06.2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AGVO 2014)
- Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014 – 2020
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zu den Lebenslagen
Formulare
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektfoerderung (63000)
- Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftsprobe)_ausschließlich Zuschuss (sab61547-1)
- Datenschutz_Zuschuss_Darlehen (sab60450)
- Erklärung Antrag kein Unternehmen in Schwierigkeiten (sab61369)
- GA - Abruf / Zwischenverwendungsnachweis (sab61516)
- GA - Belegliste Lohnkostenfoerderung (sab61646)
- GA - Bestaetigung_Eigenleistung (sab60296)
- GA - EFRE_Belegliste (sab60297)
- GA - EFRE_Bestätigung immatrielle Wirtschaftsgüter (sab60579)
- GA - Elektronische Belege ANBest-P Erklaerung des Zuwendungsempfaengers (sab60615)
- GA - Ermittlung_Dauerarbeitsplaetze (sab60288)
- GA - Finanzierungsverbindlichkeiten / Kapitaldienst (sab61634)
- GA - FuE-Bonus-Ermittlung (sab60494)
- GA - GA Antrag ohne Forschungsinfrastruktur (sab0002)
- GA - GRW Ermittlung des besonderen AfA-Kriteriums (sab60286)
- GA - GRW Ermittlung des Buchwertkriteriums (sab60285)
- GA - Rentabilitätsvorschau Fremdenverkehrsförderung (sab60319-1)
- GA - Rentabilitätsvorschau GA (sab60319)
- GA - Subventionswertberechnung (sab61637)
- GA - Verwendungsnachweis (sab60287)
- GA - Verwendungsnachweisfuehrung Merkblatt (sab61612)
- GA - VR Merkblatt (sab61611)
- GA - Zahlungsbestaetigung Mietkauf/Leasing (sab61641)
- GRW-Antrag (investiver Zuschuss)_Forschungsinfrastruktur(sab0093)
- GRW_Antrag_Darstellung der Gesamtfinanzierung durch die Hausbank (sab60317)
- KMU-Bewertung Anlage 1 (sab60314-1)
- KMU-Bewertung (sab60314)
- KMU-Kundeninformationsblatt (sab60300)