EC-Kartensperrung bei Verlust oder Diebstahl
Allgemeine Informationen
Wenn Ihre EC-Karte gestohlen wurde, sollten Sie die betreffende Karte so schnell wie möglich sperren lassen, um Missbrauch zu vermeiden. Mit der einfachen Sperrung wird allerdings nur verhindert, dass Ihre Karte im PIN-Verfahren benutzt werden kann – es ist weiterhin möglich, durch Vorlage Ihrer Karte und Fälschung Ihrer Unterschrift auf Ihre Kosten zu zahlen.
Umfassende Sperrung über KUNO
In Deutschland gibt es auch die Möglichkeit, Karten über das System KUNO (Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr durch Nutzung nicht polizeilicher Organisationsstrukturen) sperren zu lassen. Dabei ist die Polizei elektronisch mit dem Einzelhandel und Netzbetreibern verbunden und kann auf Ihren Wunsch die Daten der Karte in die Sperrdateien der Kassensysteme übermitteln. Es ist dann nicht mehr möglich, mit der gesperrten Karte zu bezahlen.
Zuständige Stelle
Bank / Kreditinstitut
Ablauf:
Sobald Sie den Verlust oder Diebstahl der Karte bemerken, sollten Sie die Sperrung bei der zuständigen Stelle veranlassen. Dazu benötigen Sie in der Regel Ihre Kontonummer (möglichst auch die Bankleitzahl).
Nach Sperrung der Karte sollten Sie unverzüglich eine Diebstahls- oder Verlustanzeige bei der Polizei erstatten.
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz