Krankenversicherungskarte, Meldung von Änderungen an die Krankenkasse
- Allgemeine Informationen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen
Ändert sich Ihr Name, Ihre Adresse oder der Familienstand, müssen Sie dieses unverzüglich Ihrer zuständigen Krankenkasse bekannt geben. Sie erhalten daraufhin eine neue Versicherungskarte. Bis zum Erhalt der neuen Versicherungskarte behält die alte ihre Gültigkeit.
Zuständige Stelle
Gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse)
- Krankenkassenliste
Datenbank des GKV-Spitzenverbandes
Ablauf:
- Reichen Sie eine formlose Mitteilung bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Einige Krankenkassen bieten auch Online-Formulare im Internet an. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Frist/Dauer
Meldung: unverzüglich
Kosten
keine
Sonstiges
(keine Ortsauswahl möglich)
Rechtsgrundlage
- § 206 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) – Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz