Schutzimpfungen
- Allgemeine Informationen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen
Eine Impfung bietet Ihnen Schutz vor bestimmten Infektionserkrankungen. Nach einer Grundimmunisierung im Säuglings- oder Kleinkindalter müssen Kinder, Jugendliche und Erwachsene regelmäßig Auffrischimpfungen durchführen lassen, damit der notwendige Impfschutz erhalten bleibt.
Die Sächsische Impfkommission gibt Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen heraus und veröffentlicht den Impfkalender für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Freistaat Sachsen.
Ablauf:
Wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder das Gesundheitsamt. Hier werden Sie beraten und geimpft. Durchgeführte Impfungen werden in den Impfausweis eingetragen.
Voraussetzungen:
Die Ärztin oder der Arzt überprüft vor jeder Impfung, ob die Impfung notwendig ist und ob Sie gesund sind.
Frist/Dauer
keine
Kosten
Die Kosten für empfohlene Impfungen werden im Allgemeinen von den Krankenversicherungen übernommen.
Sonstiges
Bitte geben Sie Ihren Wohnort ein:
Rechtsgrundlage
- § 20 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG) – Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über öffentlich empfohlene und zur unentgeltlichen Durchführung bestimmte Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (VwV Schutzimpfungen)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz