Haushaltshilfe oder Betreuungsperson bei der Minijob-Zentrale anmelden
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Dienststelle
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine Haushaltshilfe oder eine Betreuungsperson für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige beschäftigen, sind Sie "Arbeitgeber im Privathaushalt". Ihre Arbeitnehmerin oder Ihren Arbeitnehmer müssen Sie über das sogenannte Haushaltsscheckverfahren bei der
Der Haushaltsscheck ist ein einseitiger Vordruck, mit dem die Meldung an die Sozialversicherung erfolgt. Das Formular dient als Grundlage zur Berechnung der Sozialabgaben.
Als Arbeitgeber im Privathaushalt führen Sie verschiedene Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale ab, zum Beispiel für Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung.
Ablauf:
Nutzen Sie die Online-Anmeldung (Formulare & Online-Dienste); alternativ können Sie das Formular "Haushaltsscheck" verwenden (Vordruck auf telefonische Anfrage oder online bei der Minijob-Zentrale).
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Füllen Sie das Online-Formular oder den Vordruck bitte vollständig aus.
Online-Anmeldung: Die Minijob-Zentrale sendet Ihnen den bereits fertig ausgefüllten Haushaltsscheck zu. - Überprüfen Sie bitte alle Angaben, fügen Sie Ihre Unterschrift hinzu und lassen Sie auch die bei Ihnen beschäftigte Person unterschreiben.
- Senden Sie den Beleg an die Minijob-Zentrale, den für den Arbeitgeber bestimmten Beleg behalten Sie.
- Die Minijob-Zentrale teilt Ihrem Privathaushalt eine Betriebsnummer zu (falls noch nicht vorhanden), die Sie auch für weitere Beschäftigte nutzen.
- Nach Eingang und Erfassung des Haushaltsschecks nehmen die Mitarbeiter der Minijob-Zentrale die Meldung zur Sozialversicherung und zur gesetzlichen Unfallversicherung vor.
- Empfehlung: Halten Sie die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich fest (Arbeitsvertrag). Die Minijob-Zentrale bietet hierfür einen Musterarbeitsvertrag an.
Änderungen / Abmeldung
Um Änderungen (z. B. Höhe des Arbeitsentgelts, Bankverbindung, usw.) mitzuteilen oder Ihre Haushaltshilfe abzumelden, nutzen Sie bitte den "Änderungsscheck" oder alternativ ebenfalls das Haushaltscheck-Formular.
Voraussetzungen:
- Beschäftigungsverhältnis(se) mit einem Gesamtverdienst von maximal EUR 450,00 (jährlich höchstens EUR 5.400) oder
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kurzfristiger Minijob (Aushilfe)
- maximal 3 Monate (2 Monate ab 01.01.2019, wenn Ihr Minijobber an mindestens fünf Tagen pro Woche arbeitet oder
- 70 Arbeitstage (50 Arbeitstage ab 01.01.2019), wenn Ihr Minijobber regelmäßig weniger als an fünf Tagen wöchentlich arbeitet
Die Tätigkeit muss zudem haushaltsnah sein.
Zuständige Dienststelle
Erforderliche Unterlagen
- Formular "Haushaltsscheck" (alternativ zur Online-Anmeldung)
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Ihre Betriebsnummer:
Falls Sie noch keine Betriebsnummer für Ihren Privathaushalt haben, wird mit der Anmeldung automatisch eine Betriebsnummer vergeben.
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Ihre Steuernummer:
Diese entnehmen Sie Ihrem letzten Steuerbescheid. Sollte Ihnen die Steuernummer nicht bekannt sein, geben Sie bitte eine "0" ein. - Ihre Bankverbindung für die Erteilung eines SEPA-Basislastschriftmandats.
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Die Adresse Ihrer Haushaltshilfe.
Die Sozialversicherungsnummer Ihrer Haushaltshilfe oder alternativ den Geburtsnamen, das Geburtsdatum und den Geburtsort Ihrer Haushaltshilfe. - Art des Krankenversicherungsschutzes Ihrer Haushaltshilfe (gesetzlich oder privat).
- Angaben über weitere Beschäftigungen Ihrer Haushaltshilfe.
- Angaben über den Bezug einer Rente oder einer vergleichbaren Leistung Ihrer Haushaltshilfe.
- Angaben, ob Ihre Haushaltshilfe die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wünscht
Frist/Dauer
- Anmeldung: unverzüglich nach Aufnahme der Beschäftigung (rückwirkend bis zu 6 Monate möglich)
- Fälligkeit der Abgaben: 15.01. und 15.07. jeweils für das vergangene Halbjahr (Lastschrifteinzug)
Sonstiges
Für Minijobs in Privathaushalten können Sie bis zu EUR 510,00 an Steuern sparen.
(keine Ortsauswahl erforderlich)
Rechtsgrundlage
- §§ 8a, 28a Sozialgesetzbuch, Viertes Buch (SGB IV)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24 (Quelle: www.minijob-zentrale.de)
Zu den Lebenslagen
- Kinderbetreuung
- Wer springt ein bei Krankheit?
- Freibeträge für Kinder, Kindergeld (Familienleistungsausgleich)
- Pflege von Angehörigen
- Haushaltshilfe, haushaltsnahe Dienstleistungen
- Steuererleichterungen