Kinderzuschlag, Beantragung bei der Familienkasse
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Dienststelle
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen
Reicht Ihr Einkommen zwar aus, Ihren eigenen Lebensunterhalt zu decken, nicht aber den Ihrer Kinder, dann können Sie zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag beantragen.
Je nach Einkommen und Vermögen erhalten Sie einen Betrag von bis zu EUR 170,00 monatlich für jedes Kind, für das Ihnen Kindergeld zusteht. Damit kann vermieden werden, dass Ihre Familie allein wegen der Kinder auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen ist.
Der Zuschlag ist möglich, solange Ihr Kind jünger als 25 Jahre ist und noch in Ihrem Haushalt lebt.
Sollte das Einkommen Ihrer Familie die Bemessungsgrenze vorübergehend überschreiten (Beispiel: befristeter Arbeitsvertrag), so wird der Bezug des Kinderzuschlags in diesem Zeitraum unterbrochen.
Ablauf:
- Verwenden Sie die Antragsformulare der Bundesagentur für Arbeit (Formulare & Online-Dienste).
- Füllen Sie den Antrag bitte genau aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen.
- Den Antrag reichen Sie komplett mit allen Unterlagen bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit ein, in deren Bezirk Sie wohnen.
- Die zuständigen Mitarbeiter prüfen Ihren Antrag und teilen Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.
Voraussetzungen:
- die Kinder sind jünger als 25 Jahre, unverheiratet, leben in Ihrem Haushalt und Sie beziehen Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung (zum Beispiel Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Kinderzuschuss aus der Rentenversicherung, Leistungen einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung wie beispielsweise dem Europäisches Parlament)
- Ihr Einkommen liegt im Bereich der gesetzlich festgelegten Mindest- und Höchstgrenze.
Keinen Kinderzuschlag erhalten:
- Eltern mit Kindern, die ausschließlich Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen
- Personen, denen die Vormundschaft für das Kind übertragen wurde (zum Beispiel Großeltern, bei denen das Kind lebt)
Zuständige Dienststelle
- Familienkasse Sachsen (Agentur für Arbeit)
- Familienkasse Sachsen (Agentur für Arbeit), Außenstelle Plauen
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (Formulare & Online-Dienste)
- Nachweise über Einkommen und Vermögen
Näheres zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsformular.
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Sonstiges
Bitte geben Sie Ihren Wohnort ein:
Rechtsgrundlage
- § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) – Kinderzuschlag
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24
Zu den Lebenslagen
- Finanzielle Hilfen für Familien
- Freibeträge für Kinder, Kindergeld (Familienleistungsausgleich)
- Armut und wirtschaftliche Not
- Steuern, Kindergeld (Pflegekinder)