Hochschulstudium, Direktbewerbung (ausländische Studienbewerber EU, EWR)
- Allgemeine Informationen
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Studienbewerber / Studeinbewerberin aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – Island, Liechtenstein, Norwegen – kommen, stellen Sie Ihren Zulassungsantrag direkt bei der Hochschule, an der Sie später das Studium aufnehmen möchten – dies gilt für alle Studiengänge.
Ablauf:
Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt schriftlich.
- füllen Sie den Antrag auf Immatrikulation und alle weiteren Bewerbungsunterlagen vollständig aus und fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei
- reichen Sie den Antrag mit allen Unterlagen bei der zuständigen Stelle der Hochschule ein, die über die Zulassung entscheidet. Achten Sie auf die fristgemäße Zustellung
- Sie erhalten einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid
Zulassungsbescheid
Der Bescheid enthält Angaben über die Fristen für Annahme des Studienplatzes und die Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule.
Ablehnungsbescheid
Sie erfahren, auf welcher Rangposition nach Durchschnittsnote und Wartezeit Sie sich befinden und erhalten Angaben zum Nachrückverfahren. Durch das Nachrückverfahren besteht die Möglichkeit, dass Sie trotz einer Ablehnung kurzfristig einen Studienplatz erhalten. Dies ist dann der Fall, wenn Bewerber, die eine Zulassung bekommen, diese nicht in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen:
- ein der deutschen Hochschulreife ("Hochschulzugangsberechtigung") gleichwertiger Bildungsstand: durch Nachweise oder Feststellungsprüfung
- Sprachkenntnisse
- Erfüllung hochschulspezifischer Anforderungen
Erforderliche Unterlagen
- einschließlich der zugehörigen Listen mit Einzelnoten:
- Abschlüsse, die im Herkunftsland ein Hochschulstudium ermöglichen (zum Beispiel Matura, Bakkalaureat, School-Leaving-Certificate, General-Certificate of Education GCE)
- erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse (auch von Colleges, Akademien)
- Bescheinigungen beziehungsweise Zeugnisse über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und soweit vorhanden Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen
- bei deutsprachigem Studiengang: Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
- eine Darstellung des bisherigen Werdegangs mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung
Frist/Dauer
Zulassungsantrag: rechtzeitig innerhalb der Bewerbungsfrist
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG)
- Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz (SächsHZG)
- Sächsische Studienplatzvergabeverordnung (SächsStudPlVergabeVO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst