Steuerberater / Steuerberaterin, Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeit beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Dienststelle
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen
Dem Beruf des Steuerberaters und des Steuerbevollmächtigten steht eine gewerbliche Tätigkeit entgegen. Soweit durch diese Tätigkeit jedoch keine Verletzungen der Berufspflichten zu erwarten sind, kann bei der zuständigen Steuerberaterkammer eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Ablauf:
Die Genehmigung einer gewerblichen Tätigkeit beantragen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.
Zuständige Dienststelle
Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag (Original)
Frist/Dauer
keine
Kosten
Verfahren: EUR 350,00
Rechtsgrundlage
- § 57 Abs. 4 Nr. 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG) – Allgemeine Berufspflichten
- Abschnitt I Nr. 23 Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Sachsen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen