Steuerberatungsgesellschaft, Gesellschafterliste einreichen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Dienststelle
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen
Als Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder als vertretungsberechtigter Gesellschafter beziehungsweise vertretungsberechtigte Gesellschafterin einer Steuerberatergesellschaft müssen Sie der Steuerberaterkammer jeweils zu Jahresanfang alle Gesellschafter melden.
Die Anzeige erfolgt in Form einer Liste oder als Erklärung, dass es seit der letzten Meldung zu keiner Änderung kam.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Ablauf:
Senden Sie der Steuerberaterkammer eine von Ihnen unterschriebene Liste mit Angaben zu allen Gesellschaftern.
Aus dem Verzeichnis müssen hervorgehen:
- Name und Vorname
- Beruf
- Wohnort
- berufliche Niederlassung der Gesellschafter
- die jeweiligen Aktien, Stammeinlagen oder Beteiligungsverhältnisse
Haben sich keine Veränderungen ergeben, genügt es, wenn Sie dies der Steuerberaterkammer entsprechend schriftlich erklären.
Zuständige Dienststelle
Erforderliche Unterlagen
- Gesellschafterliste der Steuerberatungsgesellschaft (Original) oder
- schriftliche Erklärung, dass seit der letzten Meldung keine Änderungen erfolgt sind
Frist/Dauer
Gesellschafterangaben müssen der Steuerberaterkammer im Januar eines jeden Jahres vorliegen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 50 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) – Anzeigepflichten
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen