Zuschuss für Innovationsassistenten und hochqualifiziertes Personal beantragen
- Allgemeine Informationen
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen
- Im Förderzeitraum ab 2014 wird dieses bewährt Förderprogramm im Rahmen des Vorhabens InnoExpert weitergeführt:
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Förderung der Beschäftigung von InnoExperts
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Gefördert wird die Einstellung und Beschäftigung von
- Absolventen von Hochschulen, Berufsakademien und Fachschulen für Technik als Innovationsassisten,
- Forschern und Ingenieuren mit Hochschulabschluss und Berufserfahrung als Senior InnoExperts,
- Absolventen von Hochsschulen und Berufsakademien als InnoManager,
- über 54-jährigen Personen mit Leitungserfahrung als Senior InnoManager.
Förderfähig sind die Personalausgaben für die InnoExperts bei höchstens zwei Personen pro Unternehmen. Die Förderung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss (Anteilsfinanzierung).
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Konditionen bei der Beschäftigung von Innovationsassistenten
Höhe der Förderung:
- Zuschuss von höchstens 50 Prozent für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten und bis zu 36 Monaten bei Beschäftigung von Innovationsassistentinnen
- Förderfahrig sind pro Beschäftigungsjahr Personalausgaben bis zu EUR 50.000 je geförderte Persion.
Laufzeit: mindestens 12 und höchstens 30 (36) Monate
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Konditionen bei der Beschäftigung von Senior InnoExperts
Höhe der Förderung:
- Zuschuss von höchstens 50 Prozent für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten
- Förderfähig sind pro Beschäftigungsjahr Personalausgaben von bis zu EUR 80.000 je geförderter Person.
Laufzeit: mindestens 6 und höchstens 30 Monate.
Konditionen bei der Beschäftigung von InnoManagern
Höhe der Förderung:
- Zuschuss von höchstens 50 Prozent für einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten
- Förderfähig sind pro Beschäftigungsjahr Personalausgaben von bis zu EUR 60.000 je geförderte Person.
Laufzeit: mindestens 6 und höchstens 30 Monate
Ablauf:
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die SAB Sächsische Aufbaubank, Förderbank. Der Antrag ist bei der SAB vor Beginn des Vorhabens, zum Beispiel dem Abschluss eines Arbeitsvertrages, einzureichen.
Voraussetzungen:
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Sachsen. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- der Arbeitsplatz des geförderten Personals muss sich in Sachsen befinden
- das geförderte Personal darf kein anderes Personal ersetzen (Beschäftigung in einer neu geschaffenen Position)
- das geförderte Personal muss zur Bearbeitung eines Themas (Innovationsassistenten/-innen) bzw. Vorhabens (Senior InnoExperts) aus dem Bereich Forschung und Entwicklung mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt eingestellt und beschäftigt werden
- das geförderte Personal muss zur Einführung oder Weiterentwicklung eines betrieblichen Innovationsmanagements im einstellenden KMU beschäftigt werden (Innomanager/-innen, Senior InnoManager/-innen)
- die Beschäftigungsdauer soll mindestens 12 Monate betragen (Innovationsassistenten/-innen, InnoManager/-innen)
- die Beschäftigungsdauer soll mindestens 6 Monate betragen (Senior InnoExperts, Senior InnoManager/-innen)
Bei Beschäftigung von Innovationsassistenten/-Innen
- der letzte qualifizierende Abschluss darf nicht länger als fünf Jahre bzw. unter Berücksichtigung der Beschäftigungsdauer an einer Universität, Fachhochschule, Fachschule mit Fachbereich Technik, Berufsakademie oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung nicht länger als zehn Jahre zurückliegen
- das geförderte Personal darf in den letzten sechs Monaten von sich aus kein Beschäftigungsverhältnis in einem Unternehmen im Freistaat Sachsen beendet haben
- das geförderte Personal darf noch nicht im Unternehmen oder in einem mit diesem verbundenen Unternehmen (außer im Rahmen der dualen Ausbildung oder Praktika während des Studiums) beschäftigt gewesen sein
Bei Beschäftigung von Senior InnoExperts
- das geförderte Personal muss zuvor wenigstens zwei Jahre bei einer Hochschule oder Forschungseinrichtung beschäftigt gewesen sein
- die Beendigung des vorgenannten Beschäftigungsverhältnisses soll bei Beginn der geförderten Beschäftigung nicht länger als 6 Monate zurückliegen
Bei Beschäftigung von Senior InnoManagern/-innen
Das geförderte Personal muss über wenigstens drei Jahre Leitungserfahrung innerhalb von Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft verfügen (Managementerfahrung bei FuE-Vorhaben ist der Leitungserfahrung gleichgestellt).
Ausgeschlossen ist die Förderung bei:
- Beschäftigungsverhältnissen mit Personen, die gleichzeitig Anteilseigner am Unternehmen sind bzw. bei denen ein Verwandter ersten Grades, Geschwister, ein Ehegatte oder Lebenspartner Anteilseigner ist,
- Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen mit weniger als 50 Prozent (40 Prozent bei Senior InnoManagern/-innen) der betriebsüblichen oder tariflich vereinbarten Regelarbeitszeit.,
- Unternehmen in Schwierigkeiten.
Erforderliche Unterlagen
Vordrucke zur Abrechnung bereits bewilligter Vorhaben aus der Förderperiode 2007 – 2013 erhalten Sie auch direkt bei der SAB oder im SAB-Förderportal.
Frist/Dauer
Mit dem zu finanzierenden Vorhaben dürfen Sie erst dann beginnen, wenn der Antrag bei der SAB eingegangen ist. Warten Sie deshalb ab, bis Sie eine Eingangsbestätigung der SAB erhalten haben. Wenn Sie mit dem Vorhaben beginnen, bevor Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten haben, geschieht dies auf eigenes Risioko.
Kosten
keineSonstiges
(keine Ortsauswahl erforderlich)
Rechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben der Technologieförderung (ESF-Technologieförderung 2014 bis 2020)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die SAB Sächsische Aufbaubank