Kfz-Steuerermäßigung bei Schwerbehinderung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Dienststelle
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen, der Sie als hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert ausweist, werden Sie auf Antrag von der Kraftfahrzeugsteuer für genau ein Fahrzeug befreit, das für schwerbehinderte Personen zugelassen ist.
Wenn Sie ansonsten einen Schwerbehindertenausweis besitzen, ermäßigt sich für Sie die Kraftfahrzeugsteuer für genau ein Fahrzeug, das für schwerbehinderte Personen zugelassen ist, um die Hälfte. In diesem Fall wird die Steuerermäßigung nur gewährt, solange Sie auf das Ihnen zustehende Recht zur kostenlosen Beförderung im öffentlichen Nahverkehr verzichten.
Ablauf:
Den Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung von der Kfz-Steuer stellen Sie schriftlich auf dem vorgeschriebenen Formular (Formulare & Online-Dienste)
- Da Sie wichtige Originalunterlagen vorlegen müssen, sollten Sie den Antrag möglichst im Rahmen einer persönlichen Vorsprache abgeben. Sie können dazu jede Zoll-Kontaktstelle in Ihrer Nähe aufsuchen, wo Sie auch Auskunft zum Verfahren erhalten.
- Sind Sie nicht in der Lage, eine der Kontaktstellen persönlich aufzusuchen, kann eine bevollmächtigte Person in Ihrem Auftrag den Antrag und die erforderlichen Unterlagen überbringen.
Eintragung
- Die Ermäßigung oder Befreiung wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt. Darüber hinaus erfolgt eine Eintragung auf dem Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt.
- Diese Vermerke müssen wieder gelöscht werden, wenn die Steuervergünstigung entfällt.
Voraussetzungen:
Ermäßigung bei der Kraftfahrzeugsteuer
- Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr
- Merkzeichen: G oder Gl
- Zulassung des Kraftfahrzeugs auf die schwerbehinderte Person
- keine Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer:
- Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr
- Merkzeichen: aG, Bl oder H
- Zulassung des Kraftfahrzeugs auf die schwerbehinderte Person
Hinweise: Eine Steuervergünstigung kann auch minderjährigen Kindern gewährt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Kraftfahrzeug auf den Namen des Kindes zugelassen wird.
Zuständige Dienststelle
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (siehe Formulare & Online-Dienste)
- Schwerbehindertenausweis (Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Original)
- im Fall der Ermäßigung zusätzlich: Beiblatt zum Ausweis (Original
Kosten
keineSonstiges
Die Steuervergünstigung entfällt, wenn das Fahrzeug
- zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck) benutzt wird
- zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) benutzt wird oder
- durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Person stehen.
Rechtsgrundlage
- § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) – Vergünstigungen für Schwerbehinderte
- § 7 Absatz 3 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV) – Steuervergünstigungen
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Redaktion Amt24 (Quelle: Bundesministerium der Finanzen)
Zu den Lebenslagen
- Kfz-Steuereinzug im Lastschriftverfahren
- Kfz-Steuer
- Behindertenfahrzeuge
- Amtliche Feststellung und Einstufung: Grad der Behinderung und Merkzeichen
- Steuerliche Erleichterungen (Leben mit einer Behinderung)
- Mobilität für behinderte Menschen