KfW-Unternehmerkredit beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Dienststelle
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen
Mit dem KfW-Unternehmerkredit werden Investitionen für unternehmerische Tätigkeiten gefördert.
Was wird gefördert?
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Leasing
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen
- Investitionen in Maschinen, Grundstücke und Geschäftsausstattung
Konditionen
Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen
Höhe
bis zu EUR 25 Millionen je Vorhaben
Finanzierungsanteil
bis zu 100% der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung
100% des Kreditbetrages
Zinsen
Der Zinssatz wird individuell vom Finanzierungspartner festgelegt.
Tilgung
nach tilgungsfreier Anlaufzeit in gleich hohen vierteljährlichen Raten
Sicherheiten
- bankübliche
Zuständige Stelle
Kreditinstitut (Hausbank)
Ablauf:
- Besprechen Sie im Vorfeld mit Ihrem Finanzierungspartner, ob diese Förderung zu Ihrem Vorhaben passt.
- Ist dies der Fall, reicht Ihr Finanzierungspartner den Kreditantrag bei der KfW ein.
- Wird der Kredit bewilligt, können Sie die Mittel über Ihren Finanzierungspartner abrufen.
Voraussetzungen:
Antragsberechtigte:
- in- und ausländische Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren am Markt sind
- Freiberufler, die seit mindestens fünf Jahren am Markt sind
- Privatpersonen
- Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures im Ausland
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
- Existenzgründer und junge Unternehmen
- Unternehmen mit mehr als EUR 500 Millionen Gruppenumsatz
Zuständige Dienststelle
Erforderliche Unterlagen
Informieren Sie sich im KfW-Portal über die nötigen Unterlagen, Formblätter und Nachweise.
Frist/Dauer
Antragstellung: vor Beginn des zu Vorhabens
Kosten
- Antragstellung: keine
- Kreditzinsen
- 0,25% Bereitstellungsprovision, wenn nicht einen Monat nach Zusage abgerufen
Sonstiges
Auf Basis der Programme "ERP-Gründerkredit – Universell" und "KfW-Unternehmerkredit" wird in Sachsen das Programm "Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW)" refinanziert und durch den Freistaat Sachsen zusätzlich verbilligt.
(keine Ortsauswahl erforderlich)
Rechtsgrundlage
-
Merkblatt Unternehmerkredit
KfW-Förderportal
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe