Mittelstandsförderung, Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign (Markeinführungsphase) (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Dienststelle
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen
In der Markteinführungsphase werden Projekte zur Markteinführung von neuen oder weiter entwickelten Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren, die auf Innovationen beruhen, gefördert. Die Markteinführungsphase ist von der Marktbearbeitungsphase zu unterscheiden.
Der Freistaat Sachsen gewährt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) finanzielle Unterstützung bei der Realisierung innovativer Ideen.
Förderfähige Ausgaben
- Personal bei Neueinstellung eines Marketing-, Vertriebs- oder Designassistenten (einschließlich Arbeitgeberanteil), höchstens jedoch EUR 50.000
- Fremdleistungen im Zusammenhang mit der Nullserie, dem Muster Sachausgaben (insbesondere Materialausgaben zur Herstellung eines Serienmusters oder einer Nullserie)
- Erlangung gewerblicher Schutzrechte und damit im Zusammenhang stehender Lizenzen, Normierungen und Zertifizierungen
- Gestaltung und Druck von Prospekten, Flyern oder Katalogen für ausländische Märkte (vorrangig in Fremdsprachen), Darstellung der Produkte auf elektronischen Medien bis zu EUR 50.000
Konditionen
Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)
Höhe
- 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- maximal EUR 100.000
Ablauf:
- Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratung durch die Mitarbeiter der SAB (Beratung vor Ort).
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Auszahlung
- Die Auszahlung erfolgt im Erstattungsprinzip. Das heißt die Ausgaben müssen zunächst anderweitig vorfinanziert werden.
- Zusammen mit dem Auszahlungsantrag sind der SAB die (fortgeschriebene) Belegliste (SAB-Vordruck 61389) sowie, bei Neueinstellung eines Assistenten, Gehaltsabrechnungen und eine Auflistung der Tätigkeiten dieses Assistenten für das Projekt einzureichen. Auf gesonderte Anforderung durch die SAB sind zudem Rechnungen und Bezahltnachweise vorzulegen
Voraussetzungen:
Antragsberechtigte
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Sachsen.
Förderfähige Maßnahmen
Die Markteinführung von innovativen Produkten kann nur gefördert werden, wenn es infolge eigener Forschungs- und Entwicklungsleistung des Unternehmens oder in Zusammenarbeit mit einem Forschungspartner entwickelt wurde und die Umsetzung in Sachsen erfolgt. Unterstützung wird insbesondere für folgende Maßnahmen gewährt:
- Produktdesign sowie unterstützende Gestaltungsleistungen
- Herstellung eines marktfähigen Serienmusters oder einer Nullserie, soweit diese nicht für den Verkauf bestimmt sind
- Maßnahmen zur unmittelbaren Vorbereitung des Markteintritts wie Normierungen und Zertifizierungen
- Entwicklung einer produktbezogenen Vertriebs- / Marketingkonzeption, Durchführung von Marktuntersuchungen und Akzeptanztests
- Erstellung produktspezifischer Werbematerialien
Weitere Voraussetzungen
- Die Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren, die Sie auf den Markt bringen möchten, beruhen auf Innovationen und werden bis zur Stellung des Förderantrages bei der SAB noch nicht auf dem Markt angeboten.
- Der Planungsstand für die Markteinführung des Produktes auf konkret definierten Absatzmärkten ist schlüssig.
- Das Unternehmen sichert die Gesamtfinanzierung. Der Eigenanteil des Unternehmens beträgt mindestens 25 Prozent und ist frei von Finanzierungshilfen aus öffentlicher Hand.
- Gestaltungsaufträge sind nur zuwendungsfähig, wenn die Leistungserbringung durch selbstständige Designer oder andere Dienstleister, die gestalterisch tätig sind und hierzu über Referenzen verfügen, erfolgt.
Zuständige Dienststelle
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare
- Dokumente und Nachweise
Frist/Dauer
Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.
Kosten
keineRechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die SAB Sächsische Aufbaubank, Förderbank
Zu den Lebenslagen
- Marketing und Kommunikation
- Zuschüsse
- Förderung und finanzielle Hilfen (Innovationen)
- Innovation zur Behauptung am Markt
- Innovation als Geschäftsidee
Formulare
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (sab61712)
- Belegliste (sab61389)
- Datenschutz_EFRE_ESF (sab60451)
- De-minimis-Antrag-Erklaerung (sab60381)
- De-minimis-Regel Informationsblatt (sab60380)
- Elektronische Belege - Erklärung des Zuwendungsempfängers (sab60613)
- Elektronische Belege Wirtschaftspruefertestat (sab60612)
- Erklärung Antrag kein Unternehmen in Schwierigkeiten (sab61369)
- KMU-Bewertung Anlage 1 (sab60314-1)
- KMU-Bewertung (sab60314)
- KMU-Kundeninformationsblatt (sab60300)
- Markteinführung innovativer Produkte - Auszahlungsantrag (sab61566)
- Markteinführung innovativer Produkte - Markteinfuehrungsphase Infoblatt (sab60437)
- Markteinführung innovativer Produkte - MS-MEP Antrag (sab60438)
- Markteinführung innovativer Produkte - Verwendungsnachweis (61575)
- MEP-Zuschuss - Tätigkeitsnachweis Personal Stundennachweis (sab60607)
- MEP-Zuschuss - Tätigkeitsnachweis Stellenförderung (sab60609)
- Wirtschaftlichkeitsprüfung freihaend. Vergabe (sab64029-1)