Hilfen für in Not geratene landwirtschaftliche Unternehmen (LH/2009)
- Allgemeine Informationen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen
Sollte Ihr landwirtschaftliches Unternehmen unverschuldet in eine soziale und wirtschaftliche Notlage geraten, unterstützt Sie ein Förderkredit dabei, die Existenzfähigkeit Ihres Betriebes wieder herzustellen. Unter Berücksichtigung von Gewinnreserven, Einsparmöglichkeiten und nicht betriebsnotwendigem Vermögen können Sie durch ein Liquiditätshilfedarlehen kurzfristige Verbindlichkeiten umschulden zugunsten von betrieblichen Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen neu- oder umorganisieren.
Konditionen
Art der Förderung
Anteilfinanzierung in Form eines degressiven Zinszuschusses für ein Kapitalmarktdarlehen
Höhe
bis zu EUR 75.000 je betriebsnotwendiger Arbeitskraft
Laufzeit
in der Regel zehn Jahre
Zinssatz
unverbilligter Sollzinssatz:
wird am Tag der Zusage festgelegt (Sollzinsbindung in der Regel zehn Jahre)
Zinszuschuss
- 1. - 2. Jahr: 6 % p.a.
- 3. Jahr: 5 % p.a.
- 4. Jahr: 4 % p.a.
- 5. Jahr: 3 % p.a.
- 6. Jahr: 2 % p.a.
- ab 7. Jahr: 0 % p.a.
Tilgung
Rückzahlung in vierteljährlichen Raten (bis zu zwei Jahre tilgungsfrei)
Sicherheiten
bankübliche
Ablauf:
- Die SAB stellt das Liquiditätshilfedarlehen nicht unmittelbar den antragstellenden Unternehmen, sondern der Hausbank als Refinanzierung und in deren Haftung zur Verfügung. Die SAB ist ebenfalls die antragsbearbeitende Stelle.
- Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von einem Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleitet. Nutzen Sie im ersten Schritt auch das Beratungsangebot der SAB.
Voraussetzungen:
Antragsberechtigte
Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie Unternehmen des Gartenbaus und der Binnenfischerei mit Sitz im Freistaat Sachsen
Erforderliche Unterlagen
Die Antragsunterlagen erhalten Sie von Ihrem Kreditinstitut.
Kosten
- 1 % Bearbeitungsgebühr
- Kreditzinsen
-
weitere Kosten laut Darlehensvertrag und AGB
(zum Beispiel Bereitstellungszinsen)
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die SAB Sächsische Aufbaubank