Beschwerde gegen Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Dienststelle
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen
Sie halten eine Entscheidung eines Unternehmens des Finanzdienstleistungssektors, beispielsweise einer Bank, einer Bausparkasse oder einer Versicherung, für fehlerhaft? Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) können Sie sich über diese Entscheidung beschweren.
Die BaFin ist weder Schiedsstelle noch Gericht. Sie fällt daher keine verbindlichen Entscheidungen über einzelne Rechtsfälle. Sie können dort nur Beschwerden über einen möglichen Missstand in einem Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors einbringen.
Ablauf:
Sie können die Beschwerde per Brief, Fax oder E-Mail einlegen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) empfiehlt, die Beschwerde schriftlich einzulegen, da sie Kopien der wesentlichen Unterlagen benötigt.
Voraussetzungen:
- Das betroffene Unternehmen muss der Aufsicht der Bundesanstalt unterliegen.
- Die Beschwerde darf keine gesetzliche Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung oder kommunale Schadensausgleiche betreffen.
- Es darf sich nicht um eine Anfrage handeln, die auf eine allgemeine Rechtsberatung abzielt.
Zuständige Dienststelle
Erforderliche Unterlagen
- Kopien der Unterlagen, die zum Verständnis der Sache beitragen (zum Beispiel Verträge, Abrechnungen, Versicherungsschein, Schriftwechsel)
Richtet sich Ihre Beschwerde gegen eine Versicherung oder eine Bank, können Sie die entsprechenden Online-Beschwerdeformulare nutzen.
Kosten
- Das Beschwerdeverfahren ist kostenfrei.
- Eigene Kosten (etwa Kosten für Porto, Telefonate und Vertretung) müssen Sie selbst tragen.
Sonstiges
Viele Finanzdienstleistungsunternehmen oder -verbände haben eigene Ombudsleute, die sich mit Beschwerden in ihrem Bereich beschäftigen. Die Adressen der Ombudsleute für Banken finden Sie auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
(keine Ortsauswahl erforderlich)
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Zu den Lebenslagen
- Verbraucher-Telefon (0900 179 7777)
- Verbraucherschutz, Beratung und Information
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Banken und Zahlungsverkehr