Betriebliche Weiterbildung, einzelbetriebliche Förderung (ESF)
- Allgemeine Informationen
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen
Im zu Ende gehenden Förderzeitraum 2007–2013 hat die SAB aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaates Sachsen mehr als 27.000 Anträge von sächsischen Unternehmen und Beschäftigten für Weiterbildungszuschüsse bewilligt. Aufgrund der ungebrochenen Nachfrage sind die Mittel für den Förderbereich "Berufliche Bildung" bereits ausgeschöpft, es können keine Anträge mehr angenommen und auch nicht mehr bewilligt werden. Alle Antragstellenden erhalten eine schriftliche Information darüber, wie über ihren Antrag entschieden wurde beziehungsweise, ob und unter welchen Bedingungen eine Förderung des Weiterbildungsvorhabens in der neuen Förderperiode möglich ist.
Die SAB arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Vorbereitung der neuen Förderperiode. Der Beginn ist für Herbst diesen Jahres geplant, was jedoch unter anderem von der Zustimmung der Europäischen Kommission zu unseren Programmen abhängt. Sobald alle Voraussetzungen geschaffen sind, finden Sie im Serviceportal Amt24 die Informationen über das Förderverfahren und die Antragsformulare.
Ablauf:
Bewilligung
Die SAB prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen Bescheid – beginnen Sie mit der Weiterbildung bitte erst, wenn Sie die Zusage erhalten haben.
Auszahlung
- Fordern Sie n a c h Abschluss der Weiterbildung die Zahlung an. Dem ausgefüllten Vordruck (Anlage zum Zuwendungsbescheid) legen Sie Ihren Verwendungsnachweis bei.
- Anhand Ihres Verwendungsnachweis prüft die SAB die Ausgaben und zahlt Ihnen die bewilligten Beträge aus.
Voraussetzungen:
Erforderliche Unterlagen
Auszahlungsantrag (Anlage zum Zuwendungsbescheid)Frist/Dauer
Die Vorhaben müssen spätestens zum 31.12.2014 enden (für bis zum 31.03.2014 eingegangene Anträge bis 30.09.2014).Kosten
keineRechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten der beruflichen Bildung und Fachkräfteentwicklung (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben der Förderperiode 2007–2013 (ESF-Richtlinie SMS/SMUL)