Gewässerbenutzung, Änderung anzeigen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Dienststelle
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen
Für das Benutzen von Gewässern jeglicher Art benötigen Sie eine Genehmigung. Sollte sich eine Nutzungsänderung ergeben, teilen Sie dies umgehend der unteren Wasserbehörde mit. Geht eine Ihnen erteilte Erlaubnis auf einen Rechtsnachfolger über, müssen Sie dies ebenfalls der Wasserbehörde melden.
Ablauf:
Die Änderung der Gewässerbenutzung melden Sie formlos per Fax, E-Mail oder Brief.
- Senden Sie an die zuständige Stelle ein Schreiben, in dem Sie mitteilen, dass sich die Gewässerbenutzung durch Sie ändert.
- Die zuständige Stelle prüft, ob die Änderung statthaft ist.
- Sie erhalten darüber einen schriftlichen Bescheid.
Bedarf Ihr Vorhaben der Umweltverträglichkeitsüberprüfung oder ist es wasserwirtschaftlich bedeutsam, erhalten Sie die Aufforderung, ein förmliches Genehmigungsverfahren zu beantragen.
Voraussetzungen:
Bestehende Anzeige zur Gewässerbenutzung.
Zuständige Dienststelle
Erforderliche Unterlagen
- formloses Schreiben an die zuständige Stelle
- Unterlagen, die für das Verständnis des Sachverhaltes notwendig sind.
Die zuständige Stelle fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
Frist/Dauer
Zeigen Sie die Änderung umgehend an; die Genehmigung ist jederzeit widerruflich.Kosten
- für die Änderungsanzeige: keine
- gegebenenfalls für wasserrechtliche Genehmigungen: Verwaltungsgebühren je nach Art und Umfang des Vorhabens
Sonstiges
Das digitale Wasserbuch bietet Ihnen die elektronische Möglichkeit, sich über die bestehenden wasserwirtschaftlichen Nutzungen, Anlagen und Schutzgebiete im Freistaat Sachsen zu informieren.
Bitte geben Sie ein, zu welcher Ortschaft das Gewässer gehört:
Rechtsgrundlage
- § 13 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) – Erlaubnis
- Anlage 1 zu § 1 Ziffer 100 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Sächsisches Kostenverzeichnis – SächsKVZ)
- Sächsische Wasserzuständigkeitsverordnung
(SächsWasserzuVO) – Zuständigkeiten der Wasserbehörden
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft