Förderung des Qualitätsmanagements an Ersatzschulen beantragen
Allgemeine Informationen
Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für den Förderzeitraum 2007 – 2013 stehen nur noch begrenzt zur Verfügung, Projekte in den Vorhabensbereichen dieser Förderrichtlinie können nicht mehr beantragt werden.
Sonstiges
(keine Ortsauswahl erforderlich)
Rechtsgrundlage
- Projektbereich A6 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten im Geschäftsbereich des SMK (SMK-ESF-Richtlinie)