Rundfunkbeitrag, Änderungsmitteilung
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Dienststelle
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie umziehen, sich Ihre Bankverbindung oder Ihr Name ändert, teilen Sie dies bitte dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit.
Ablauf:
Änderungen können Sie derzuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular mitteilen.
Voraussetzungen:
Eine Änderung ist eingetreten, insbesondere:
- Adressänderung
- Namensänderung
- neue Kontoverbindung
- andere Zahlungsweise
Zuständige Dienststelle
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Kosten
Änderung: gebührenfrei
Sonstiges
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24
Zu den Lebenslagen
- Namensänderung nach Scheidung
- Sonstige Nebenkosten
- Sonstige Erledigungen nach der Heirat
- Namensänderung nach der Heirat
- Weitere Ab- und Anmeldungen bei einem Umzug
- Adressänderungen