Heimarbeitsliste nach § 6 Heimarbeitsgesetz
Allgemeine Informationen
In die Heimarbeitsliste sind alle Personen, die mit Heimarbeit oder mit ihrer Weitergabe beschäftigt werden, einzutragen.
Ablauf:
- Die Liste wird in den Räumen der Ausgabe von Heimarbeit an gut sichtbarer Stelle ausgehängt.
- Für jedes Kalenderjahr wird eine neue Liste angelegt.
- Jeweils am 31. Januar und am 31. Juli werden drei Abschriften der Liste der im abgelaufenen Kalenderjahr in Heimarbeit beschäftigten Personen an die Landesdirektion Sachsen eingesandt.
- Alte Liste müssen bis zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf das Jahr ihrer Anlegung folgt, aufbewahrt werden.
Zuständige Dienststelle
- Arbeitsschutz, Dienststelle Leipzig
- Arbeitsschutz, Dienstsitz Chemnitz
- Arbeitsschutz, Dienstsitz Zwickau
- Landesdirektion Sachsen
Sonstiges
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