KfW-Programm "Erneuerbare Energien - Standard" (Darlehen)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Dienststelle
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen
Das KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard" ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien.
Was wird gefördert?
-
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Anlagen zur Stromerzeugung mittels Photovoltaik, Windkraft und Wasserkraft
- Anlagen zur Wärmeerzeugung
- Batteriespeicher
- Maßnahmen zur digitalen Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem
Ausgeschlossen von der Förderung
- gebrauchte Anlagen, ohne Leistungssteigerung durch Modernisierung
- gebruachte Anlagen, die länger als zwölf Monate am Netz sind
- Treuhandkonstruktionen
Konditionen
Art der Förderung
zinsvergünstigtes Darlehen
Höhe
bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
Höchstbetrag
bis zu EUR 50 Millionen pro Vorhaben
Auszahlung
100 %
Zinssatz
Die Zinssätze werden jeweils am Tag der Zusage durch die KfW festgelegt.
Zinsbindung
bis zu 10 Jahre
Tilgung
- In den ersten Jahren zahlen Sie nur Zinsen, danach vierteljährlich gleich hohe Raten.
- Eine außerplanmäßig Tilgung ist möglich.
Sicherheiten
bankübliche
Eine Kombination mit anderen KfW-Förderungen ist möglich.
Zuständige Stelle
Kreditinstitut (Hausbank)Ablauf:
Das Darlehen beantragen Sie über Ihre Hausbank. Alternativ können Sie sich an die Sächsische Aufbaubank wenden. Diese berät Sie, ob die Förderung zu Ihrem Vorhaben passt und reicht den Antrag bei der KfW ein. Wird das Darlehen bewilligt, können Sie die Mittel über Ihre Hausbank bzw. die SAB abrufen.
Voraussetzungen:
Antragsberechtigte
- private und öffentliche Unternehmen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- kommunale Zweckverbände
- Privatpersonen und gemeinnützige Investoren, die zumindest einen Teil des Stroms einspeisen
- Freiberufler
- Landwirte
ausgeschlossen von dieser Förderung
- Bund, Länder und deren Einrichtungen
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und unselbstständige Betriebe
Zuständige Dienststelle
Erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der KfW über die notwendigen Unterlagen, Formblätter und Nachweise.
Frist/Dauer
- Antragstellung: vor Beginn des Bauvorhabens
- Abruf der Mittel: 12 Monate nach Darlehenszusage
Kosten
- Antragstellung: keine
- Kreditzinsen
- 0,25% Bereitstellungsprovision, wenn nicht einen Monat nach Zusage abgerufen
Sonstiges
(keine Ortsauswahl erforderlich)
Rechtsgrundlage
-
Merkblatt Erneuerbare Energien "Standard"
KfW-Förderportal
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zu den Lebenslagen
- Darlehen
- Kleinwindkraftanlagen für den Eigenbedarf
- Die neue Wärme
- Bauen
- Energieeffizientes Bauen
- Energieausweis
- Der neue Strom