Hochwasser 2013, Aufbauhilfen für Private, Vereine und Kirchen (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen
Ablauf:
Für Anfragen zu bereits bewilligten Mitteln wenden Sie sich bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB):
- Beratung vor Ort
Sächsische Aufbaubank
Voraussetzungen:
Sie oder Ihr Verein befinden sich aufgrund des Hochwassers im Mai / Juni 2013 unverschuldet in einer Notlage. Die eingetretenen Schäden können nicht vollständig durch eine Versicherung oder durch sonstige Hilfen (einschließlich steuerlicher Hilfen) ausgeglichen werden.
Antragsberechtigte
- Privatpersonen (natürliche Personen)
- Vereine
- Kirchen, Religionsgemeinschaften und diesen gleichgestellte Vereinigungen
Erforderliche Unterlagen
Frist/Dauer
Antragsschluss: 31.12.2014
Kosten
keineSonstiges
Geben Sie Ihren Wohnort / den Sitz des Vereins / den Sitz der Kirchengemeinde ein:
Rechtsgrundlage
Gemeinsame Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 (RL Hochwasserschäden 2013)