Fahrgastrechte nichtbundeseigene Eisenbahnen, Beschwerde beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Dienststelle
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
- Zu den Lebenslagen
Allgemeine Informationen
Hält ein nicht bundeseigenes Eisenbahnunternehmen im Freistaat Sachsen die Fahrgastrechte nicht ein, können Sie sich beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beschweren.
Ablauf:
- Formulieren Sie schriftlich Ihre Beschwerde und stellen Sie den Sachverhalt nachvollziehbar dar.
- Senden Sie das Schreiben mit einer Kopie des Fahrscheins und gegebenenfalls weiterer Unterlagen an das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (s. "Zuständige Stelle").
Voraussetzungen:
- Sie haben Ihre Fahrgastrechte bei dem betreffenden Unternehmen vergeblich geltend gemacht oder
- das betreffende Eisenbahnunternehmen bzw. das Servicecenter Fahrgastrechte der Deutschen Bahn hat nicht binnen eines Monats über Ihren Antrag entschieden
Ein Erstattungsanspruch besteht nicht bei
- Umständen, die außerhalb des Eisenbahnbetriebs liegen
- einem Verschulden der oder des Reisenden
- Verursachung durch Dritte
Zuständige Dienststelle
Erforderliche Unterlagen
- Fahrschein
- weitere relevante Dokumente und Nachweise
- nachvollziehbare Darstellung des Sachverhaltes und des vermuteten Rechtsverstoßes gegen die Fahrgastrechte
Kosten
keineSonstiges
Informationspflicht der Reisenden:
Bevor Sie Leistungen nach dem Fahrgastrecht wahrnehmen (zum Beispiel einen anderen Zug nutzen), müssen Sie Kenntnis davon haben, dass der Zug sein Ziel wahrscheinlich mit der entsprechenden Verspätung erreichen wird.
Als Informationsquellen nutzen Sie insbesondere
- die Aushangfahrpläne und ausgehängten Informationen über Fahrplanänderungen in den Stationen
- die elektronischen Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und Stationen
- die Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen, zu denen Ihnen das Verkaufspersonal Auskunft gibt
- verfügbare Fahrplan- und Reisenden-Informationsmedien
(keine Ortsauswahl erforderlich)
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
- Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr