Zuwendung aus dem Landesprogramm zur Schaffung von Flüchtlingswohnungen beantragen
Allgemeine Informationen
Gefördert wird die Sanierung und Modernisierung von Gebäuden, die als Wohnraum für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge geeignet sind. Genutzt werden sollen leer stehende Wohnungen in Quartieren, die dauerhaft erhalten bleiben sollen. Die Zuwendung ist dazu bestimmt, den kommunalen Eigenanteil zu ersetzen, der an Dritte weitergeleitet wird. Es können Zuwendungen für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 beantragt werden.
Konditionen:
Art der Förderung
- Zuschuss zur Projektförderung (Anteilsfinanzierung)
Höhe
- 100 % des kommunalen Eigenanteils, der im Rahmen des Programms der städtebaulichen Erneuerung für die Modernisierungsmaßname zu erbringen wäre
Der Eigenanteil beträgt in den betreffenden Programmen der Städtebaulichen Erneuerung bis zu 33 1/3 beziehungsweise bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten.
Ablauf:
Die Zuwendung ist durch den bevollmächtigten Vertreter der Stadt oder Gemeinde unter Verwendung der bereitstehenden Antragsformulare bei der SAB zu beantragen. Private Maßnahmeträger wenden sich an die zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online über Amt24 (Formulare & Online-Dienste) oder direkt über die SAB.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen in zweifacher Ausfertigung bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Voraussetzungen:
Antragsberechtigte
- Städte und Gemeinden des Freistaates Sachsen, die in ein laufendes Programm der Städtebaulichen Erneuerung oder des Stadtumbaus aufgenommen wurden und in denen die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen vorgesehen ist
Weitere Voraussetzungen
- die Sanierung und Modernisierung des Gebäudes wird im Rahmen der Städtebaulichen Erneuerung gefördert (gemäß Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung – VwV StBauE)
- Bestätigung der zuständigen Unterbringungsbehörde, dass der Wohnraum nach der Sanierung als Wohnraum für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge vorgesehen ist
- das Gebäude dient nach Abschluss der Sanierung zehn Jahre lang vorrangig als Wohnraum für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge – falls dafür kein Bedarf mehr besteht, für Leistungsberechtigte nach dem SGB II bzw. SGB XII – und wird zu diesem Zweck in einem kurzfristig belegbaren Zustand gehalten
Von der Förderung ausgeschlossen
- Neubau von Gebäuden,
- Gebäude, die nicht zur dauernden Unterbringung geeignet sind
- Personalkosten der Stadt- / Gemeinde
- Kosten für Ausstattung und Betrieb des Wohnraums
Frist/Dauer
Antragsschluss: 31.12.2015
Kosten
keineRechtsgrundlage
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen im Rahmen der Programme der Städtebaulichen Erneuerung (RL Flüchtlingswohnungen)
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen im Rahmen der Programme der Städtebaulichen Erneuerung (RL Flüchtlingswohnungen)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung - VwV StBauE)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die SAB Sächsische AufbaubankZu den Lebenslagen
Formulare
- Anwendungshinweise SMI zur KEB (sab20076)
- Datenblatt Einzelmaßnahme/Objekt (sab61126)
- Datenschutz Zuschuss Darlehen (sab60450)
- Flüchtlingswohnungen - ASYL VN-Bestätigung Anlage 1 (sab69109)
- Flüchtlingswohnungen - Bestätigung Verwendungsnachweis Einzelmaßnahme Dritter (sab69064)
- Flüchtlingswohnungen - Controllingliste (sab61692)
- Flüchtlingswohnungen - Verwendungsnachweis Einzelmaßnahme (sab69063)
- Flüchtlingswohnungen ASYL Antrag (sab61379)
- Flüchtlingswohnungen ASYL Auszahlungsantrag (sab61367)
- KEB_Gesamtertrag (sab20078)