Plauener Stadtnachrichten
12.02.2019
Kein neuer Bescheid zur Grundsteuer 2019
Die Grundsteuer für das Gebiet der Stadt Plauen für das Kalenderjahr 2019 ist in der gleichen Höhe und mit den gleichen Fälligkeitsterminen wie im Vorjahr festgesetzt. Die Amtliche Bekanntmachung dazu ist am 1. Februar ortsüblich und rechtssicher im Internet erfolgt und als Amtliche Veröffentlichung auf www.plauen.de/amtliche ausführlich nachzulesen. Sie gilt damit als rechtswirksam.
Das bedeutet, dass zu Beginn des Jahres alle diejenigen Abgabenpflichtigen, die für das Jahr 2019 nur Grundsteuer in gleicher Höhe wie im vergangenen Jahr zu entrichten haben, keinen gesonderten Grundsteuerbescheid erhalten haben. Diese Verfahrensweise ist gesetzlich zulässig. Damit spart die Stadt unnötige Ausgaben für die Versendung von rund 20.000 Briefen. Sind jedoch neben den Grundsteuern auch Straßenreinigungsgebühren festgesetzt oder haben sich die Steuerschuldverhältnisse geändert, erging bzw. ergeht für 2019 ein Jahresbescheid an die betroffenen Abgabenpflichtigen.
Abgabenschuldner mit Einzugsermächtigung müssen nichts tun. Die Beträge werden automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen abgebucht. Sollte sich jedoch die mitgeteilte Bankverbindung oder das Kassenzeichen geändert haben, ist diese Änderung der Stadtkasse noch vor Fälligkeit mitzuteilen. Alle anderen müssen zum jeweils festgelegten Datum das Geld überweisen.
Seitenfunktionen
Nadine Läster
Redaktion Plauener Stadtnachrichten
Corona: Kontakt zu den Fachbereichen/Telefonnummern über diesen Link
Kontakt
- Telefonnummer
- 0 37 41 / 2 91 - 11 83
- Faxnummer
- 0 37 41 / 2 91 - 3 11 83
- E-Mail Adresse
- Internetadresse
- Internet
Besucheranschrift
Zimmer 108
Unterer Graben 1
08523 Plauen
Öffnungszeiten
- Montag
- 09.00 - 13.00 Uhr
- Dienstag
- 09.00 - 18.00 Uhr
- Mittwoch
- 09.00 - 13.00 Uhr
- Donnerstag
- 09.00 - 17.00 Uhr
- Freitag
- geschlossen
- Samstag
- geschlossen
Postanschrift
Postfach 10 02 77
08506 Plauen