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Ehrenamtskarte beantragen

Allgemeine Informationen

Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte können im gesamten Freistaat beim Besuch von Museen, Veranstaltungen oder im Schwimmbad als Dank für das geleistete Engagement verschiedene Vorteile, wie vergünstigte Eintrittspreise, erhalten. Ob in einer Einrichtung eine Vergünstigung angeboten wird, erkennen Sie am Ehrenamtskarten-Symbol im Eingangsbereich oder an der Kasse des Kooperationspartners.

Die aktuelle Ehrenamtskarte gilt bis zum 31.12.2024.

Bitte beachten Sie: Nicht alle Stadt- und Gemeindeverwaltungen in Sachsen nehmen die Anträge entgegen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall direkt vor Ort.

Weitere Informationen

Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Freistaat Sachsen (Ausnahmen sind möglich, wenn der Einsatzort in der jeweiligen Gemeinde oder Stadt in Sachsen liegt.)
  • Engagementdauer vor Antragstellung: mindestens 2 Jahre
  • Umfang des Engagements: mindestens 3 Stunden pro Woche
  • Jugendleiter: Erhalt parallel zur Jugendleitercard möglich

Die Trägerorganisation, für die das ehrenamtliche Engagement erfolgt, bestätigt den Inhalt des Antrages. Trägerorganisation kann sein:

  • Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege, örtlicher Träger der Freien Wohlfahrtspflege
  • Kirchgemeinde
  • gemeinnützige Stiftung
  • gemeinnütziger Verband oder Verein
  • Stadt, Gemeinde, Gemeindeverband

Verfahrensablauf

Die Sächsische Ehrenamtskarte beantragen Sie bitte schriftlich auf dem vorgesehenen Formular (zum Abruf hier in Amt24).

  • Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
  • Lassen Sie den Antrag von der Trägerorganisation bestätigen, für die Sie ehrenamtlich tätig sind.
  • Reichen Sie den Antrag bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes ein.

Fristen

Gültigkeit: 01.01.2022 bis 31.12.2024

Kosten (Gebühren)

keine

Hinweise (Besonderheiten)

für Städte und Gemeinden:

--> Leitfadenzur Sächsischen Ehrenamtskarte, 1. Auflage
(nur für Städte und Gemeinden bestellbar!)

 

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 09.03.2022