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Kita-Ticket der Stadt Plauen

  • Die gesetzliche Grundlage für das Kita-Ticket Plauen ist § 4 SächsKitaG (Sächsisches Gesetz über Kindertageseinrichtungen):
    „§ 4 Wunsch- und Wahlrecht - Die Erziehungsberechtigten können im Rahmen der verfügbaren Plätze entscheiden, in welcher Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle innerhalb oder außerhalb der Gemeinde ihr Kind betreut werden soll. Sie haben den Betreuungsbedarf in der Regel sechs Monate im Voraus bei der gewünschten Einrichtung oder Kindertagespflegestelle und bei der Wohnortgemeinde unter Angabe der gewünschten Einrichtung oder Kindertagespflegestelle anzumelden.“
  • Seit dem 01. Oktober 2017 erfasst, plant und steuert die Stadt Plauen mit dem Kita-Ticket den Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen sowie Kindertagespflegeplätzen im Stadtgebiet.
  • Was bedeutet das für die Erziehungsberechtigten?

1. Wichtig ist, dass alle Erziehungsberechtigten den Platzbedarf ihres Kindes sowohl in ihrer Wunscheinrichtung oder Kindertagespflegestelle wie auch bei Stadt Plauen anmelden.

2. Auch wenn Sie für ihr Kind bereits eine verbindliche Platzzusage in Ihrer Wunscheinrichtung oder Kindertagespflegestelle erhalten haben, ist die Anmeldung des Platzbedarfes bei der Stadt Plauen notwendig.

Anmeldung

3. Die Anmeldung erfolgt online. Ansprechpartnerin für die Bedarfserfassung und die Ausstellung des Kita-Tickets ist Frau Katrin Elsner (siehe Kontaktbox). Die Anmeldedaten werden elektronisch erfasst.

4. Das Kita-Ticket wird Ihnen von der Stadt Plauen mit der Post zugesandt. Das Ticket ist der schriftliche Nachweis Ihrer Bedarfsanmeldung. Bitte bewahren Sie das Ticket sorgfältig auf.

5. Das Ticket, das im Original immer bei den Erziehungsberechtigten verbleiben soll, wird in der Wunscheinrichtung oder Kindertagespflegestelle vorgelegt. Kann in der Wunscheinrichtung oder Kindertagespflegestelle ein Platz verbindlich zugesagt werden, wird dies zusammen mit dem vereinbarten Aufnahmedatum auf dem Ticket vermerkt. Die Einrichtungsleitung oder Kindertagespflegeperson bestätigt mit ihrer Unterschrift und dem Stempel der Einrichtung die verbindliche Platzzusage. Eine Kopie des Kita-Tickest mit der darauf vermerkten verbindlichen Platzzusage verbleibt in der Einrichtung oder Kindertagespflegestelle.

Rückmeldung

6. Die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten bei der Platzsuche ist unerlässlich. Wenn Sie bis 8 Wochen vor der gewünschten Inanspruchnahme noch keine verbindliche Platzzusage aus einer Einrichtung oder Kindertagespflegestelle erhalten haben, dann sollten Sie im Interesse Ihres Kindes und Ihrem eigenen Interesse die Stadt Plauen informieren. Diese Rückmeldung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen bei Frau Elsner. Erfolgt keine Rückmeldung, geht die Stadt Plauen davon aus, dass das angemeldete Kind einen Platz erhalten hat.

Mit dem Kita-Ticket erfasst die Stadt Plauen gezielt den Bedarf an Kita-Plätzen. Dies ist notwendig, um rechtzeitig auf Entwicklungen reagieren zu können und für die Kinder ein entsprechendes Angebot an Plätzen in den Krippen, Kindergärten und Kindertagespflegestellen im Stadtgebiet schaffen zu können. Dafür müssen nicht nur die Bedarfswünsche, sondern auch die bereits erfolgten Zusagen für Plätze erfasst werden.

Mit dem Kita-Ticket wird Ihnen die Sicherheit gegeben, dass Ihr Bedarfswunsch registriert wurde und in der weiteren Bearbeitung berücksichtigt wird.