Seniorenbeirat
Der Seniorenbeirat berät den Oberbürgermeister sowie die Ausschüsse des Stadtrates in Seniorenangelegenheiten. Er stellt somit die Verbindung zwischen den älteren Bürgerinnen und Bürgern und dem Stadtrat her.
Bestimmungen zum Seniorenbeirat, laut gültiger Hauptsatzung der Stadt Plauen, in Kraft getreten am 30.06.2018.
Bestimmungen zum Seniorenbeirat, laut gültiger Hauptsatzung der Stadt Plauen, in Kraft getreten am 30.06.2018.
§ 18 Beiräte
- (1) Als Beirat zur Unterstützung des Stadtrats und der Stadtverwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben wird gebildet der Seniorenbeirat für Seniorenangelegenheiten.
- (2) Ein Beirat besteht aus neun Mitgliedern. Das Mindestalter eines Mitglieds des Seniorenbeirats beträgt 55 Jahre. Die Mitglieder werden vom Stadtrat auf Vorschlag der Fraktionen berufen. Zwei Mitglieder eines Beirats müssen Stadträte sein.
- (3) Der Vorsitzende wird aus der Mitte des Beirats gewählt. Der Vorsitzende beruft den Beirat ein, wenn die Geschäftslage es erfordert, höchstens jedoch sechsmal im Jahr. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Sächsischen Gemeindeordnung über beratende Ausschüsse entsprechend.
- Ludwig Bergmann (Vorsitzender)
- Erika Künzel (Schatzmeisterin)
- Josef Teufel
- Christa Süß
- Siglinde Unglaub
- Wolf-Rüdiger Ruppin
- Renate Roth
Seitenfunktionen
Seniorenbeirat
Vorsitzender Ludwig Bergmann
Kontakt
- Telefonnummer
- 0 37 41 / 70 84 74
- E-Mail Adresse
Postanschrift
Burgstättel 16
08527 Plauen