1361 nahm Kaiser Karl IV., König von Böhmen, Oberlehnsherr der 1327 der Krone Böhmens zu Lehen aufgetragenen Herrschaft Plauen, die Juden zu Plauen in seinen und des Reiches Schutz und sicherte allen den juden und cristen, dy in der stat zu Plawen gesessen und wonhaff sind oder werden alle Rechte und Freiheiten zu, die alle anderen Juden im Königreich Böhmen schon besaßen.
Diese Festlegungen fanden auch in den Statuten der Stadt Plauen ihren Niederschlag. Im Stadtbuch von Plauen aus dem Jahr 1388 befindet sich zudem die Abschrift eines Schöffenspruches des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Weida an den Rat zu Plauen aus der Zeit 1384 bis 1390 in einer Streitsache zwischen dem Plauener Bürger Rudolf von Meldinge und dem Juden Vigdor.
Für beide galten die gleichen Rechtsbestimmungen. Als 1373 der Burggraf von Nürnberg Friedrich V. die Herrschaft Hof erhielt, war er bereits ein Jahr zuvor von Kaiser Karl IV. mit dem Recht des Judenschutzes beliehen worden.
Friedrich V. förderte aus Steuergründen bewusst die Zuwanderung und Niederlassung von Juden in seinem Herrschaftsgebiet. Er gewährte den Juden, die sich unter seinen Schutz begaben, weitgehende Vorrechte und ließ sich diese entsprechend bezahlen. Unter den Juden, die sich unter den Schutz des Burggrafen stellten, befand sich auch ein Mayer aus Plauen, der 1374 mit seiner Frau, seinen Kindern und dem Gesinde von Plauen nach Hof übersiedelte. Die Ausgabelisten der Stadt Eger führen für das Jahr 1402 den Beauftragten, den Juden Mayer aus Plauen, an den der Egerer Rat für Heinrich IX., Herrn zu Plauen, 30 Gulden zahlen musste. Für die Zeit von 1427 bis 1449 führen die Listen den Juden Lazarus und 1468 den Plauener Juden Michel Meyner.
Mit der Zunahme der Schuldzuweisungen kam es seit Mitte des 15. Jahrhunderts in Sachsen zu erneuten Verfolgungen.
1466 erhielten die Wettiner die Herrschaft Plauen. Das Amt wurde kursächsisch. Nach den Rechnungsbüchern des Amtes Plauen wurde 1470/71 bis 1473/74 ein "Judenzins" in Höhe von 6 Schock Groschen und 20 Groschen erhoben, der ab 1474/75 fast jährlich anstieg.
Nach 1485 wurden die Zahlungen des Judenzinses im Amt Plauen eingestellt. Es liegt die Vermutung nahe, dass die hier ansässigen Juden durch die jährliche Erhöhung des Zinses, die auch als Fluchtsteuer bezeichnet wird, das Amt Plauen verließen. Judenpogrome in Plauen bzw. gewaltsame Vertreibungen aus der Stadt im 15. Jahrhundert sind nicht bekannt.
Von 1536 bis 1539 verbot der sächsische Kurfürst die Niederlassung von Juden in seinem Herrschaftsgebiet. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts war ihnen in Sachsen nur die Niederlassung in Dresden und Leipzig gestattet. Mit speziellen Schutzbriefen waren jedoch befristete Aufenthalte auch in anderen Städten möglich.