Stadtsanierung/-umbau
Maßnahmen des Städtebaulichen Denkmalschutzes
Ziel dieses Programms ist die Sicherung, Modernisierung und Instandsetzung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensemble und baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Aber auch die Ergänzung des historischen Stadtbildes, die Erhaltung und Umgestaltung von Straßen und Platzräumen in ihrem historischen Erscheinungsbild werden mit Mitteln des Städtebaulichen Denkmalschutzes unterstützt.
Einen großen finanziellen Rahmen umfassen dabei die Maßnahmen an Gebäuden im städtischen Eigentum, die das Stadtbild in erheblichem Maße mitprägen, wie Rathaus, Alte Feuerwache, Museum, Berufsakademie etc. Aber auch Maßnahmen an denkmalgeschützten und städtebaulich wertvollen Gebäuden privater Eigentümer sollen im Sinne des Erhaltes unterstützt werden.
Die Stadt Plauen hat zwei Erhaltungsgebiete(SDP).
- Erhaltungsgebiet „Historische Altstadt" (*.pdf, 2084 KB)
- Erhaltungsgebiet „Plauener Mitte“ (*.pdf, 1770 KB)
Für den Erhalt des historischen Stadtkerns stellen die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Sachsen mit je 40% einen besonders hohen Anteil von Finanzhilfen zur Verfügung. Der Eigenanteil der Kommune beträgt hier nur 20%.
Auch private Eigentümer/Investoren können Fördermittel für die Sanierung eines im Gebiet liegenden Objektes bei der Stadt Plauen beantragen. Auf die Förderung besteht jedoch kein Rechtanspruch.
- Antrag auf Fördermittel (Sanierungsmaßnahmen)
- Antrag auf Fördermittel (Rückbaumaßnahmen von Hinter- und Nebengebäuden)
- Stadt Plauen, FG Stadtplanung / Stadtentwicklung,
Frau Katja Riedel, Tel.: 0 37 41 / 2 91 - 16 68 - Sanierungsträger der Stadt Plauen:
Westsächsische Gesellschaft für Stadterneuerung mbH, Seestraße 54, 08523 Plauen,
Frau Sigrid Polster-Roth, Tel.: 0 37 41 / 38 00 17
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