Stadtsanierung/-umbau
Verfügungsfonds
Die Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung (VwV StBauE) vom 20. August 2009 lässt im Rahmen des Bund-Länder-Programms der Städtebaulichen Erneuerung die Möglichkeit der Errichtung eines Verfügungsfonds zu. Gefördert werden Vereine und Institutionen aber auch Einzelpersonen, die mit ihren Projekten einen Mehrwert im Stadtgebiet erzeugen. Ziel ist es, lokale Akteure sowie die Bewohner des Gebietes aktiv in den Stadterneuerungsprozess einzubinden.Der Verfügungsfonds wird für Projekte und Maßnahmen im Stadtumbaugebiet Plauen "Schloßberg" und im Soziale Stadt Gebiet "Elsteraue" mit nachweisbarem Nutzen für das Quartier eingesetzt.
Nähere Informationen zu den Förderkriterien erhalten Sie im Merkblatt oder bei:
Jeannette Pfeiffer
Tel.: 0 37 41 / 2 91 - 17 13 Projektanträge können über das Antragsformular online oder per Post an die
Stadtverwaltung Plauen
Postfach 10 02 77
08506 Plauen
z.Hd. Frau Pfeiffer
eingereicht werden.
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