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Handel

Plauen ist die Einkaufsstadt des Vogtlandes.

Die Stadt Plauen erfüllt als Oberzentrum die Versorgungsfunktion im Einzelhandel für ca. 334.000 Einwohner im sächsischen, thüringischen und oberfränkischen Einzugsgebiet der Stadt. Mit einer Verkaufsflächenausstattung von

ca. 191.000 m² erreicht Plauen einen Versorgungsgrad von ca. 2,95 m² Verkaufsfläche/Einwohner bei einer Kaufkraft von 88,6 (Bundesdurchschnitt=100). Die Zentralität liegt bei 144 (Quelle: IfH, 2013).

Ein vielfältiges Einzelhandelsangebot der kurz- mittel- und langfristigen Bedarfsdeckung bieten die in Plauen angesiedelten Facheinzelhändler, Filialisten und Fachmärkte. Fachmarktagglomerationen sind an den Ortseingängen der Bundesstraßen B 92 und B173 mit den Einkaufszentren "Elster-Park" und "Plauen-Park" zu finden.

Schwerpunkte der Plauener Einzelhandelsentwicklung sind die Stärkung und Entwicklung Einkaufsinnenstadt und die Stabilisierung des Stadtteilzentrums Haselbrunn sowie der Nahversorgungszentren in den verschiedenen Stadtteilen.

Die Einkaufsinnenstadt wird geprägt von städtebaulicher Attraktivität der Gebäudesubstanz und der Straßen- und Platzbereiche der Altstadt, des Postplatzes und im Bereich der Bahnhofstraße zwischen Postplatz und Albertplatz. Individuell gestaltete Geschäfte des Facheinzelhandels, Filialisten und die Einkaufszentren "Die Kolonnaden" und "Stadt-Galerie" bieten einen breiten Branchenmix des Einzelhandels im Stadtzentrum. Vielfältige gastronomische und kulturelle Angebote laden in Verbindung mit dem Einkauf zum Verweilen ein. Die Kombination aus städtebaulicher Attraktivität, Einkaufen und Verweilen macht die Aufenthaltsqualität in der Plauener Einkaufsinnenstadt aus.

Das Stadtteilzentrum Haselbrunn und Nahversorgungszentren bieten der ansässigen Bevölkerung die Möglichkeit der kurzfristigen Bedarfsdeckung in fußläufiger Entfernung zum Wohnort. Insbesondere das Angebot an Lebensmitteln ist an diesen Standorten zu sichern und um ergänzende Sortimente zu erweitern.

Die Schwerpunkte der Einzelhandelsentwicklung sind mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Plauen fixiert, das 2016 als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 BauGB vom Stadtrat beschlossen wurde. Bestandteil dieses Konzeptes ist neben der Definition der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt auch die Liste der zentrenrelevanten Sortimente, deren Ansiedlung diesen Bereichen vorbehalten bleibt.