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Datum: 04.02.2025

Winterdienst und Streupflicht am Schlossberg - Alternative zur Absperrung

In den Wintermonaten konnten bisher die Treppen und Wege am Schlosshang aufgrund eines fehlenden Winterdienstes nicht genutzt werden und waren deshalb gesperrt. Eine Absicherung der Räum- und Streupflicht ist dort seitens der Stadt finanziell nicht leistbar. Nach Prüfung der aktuellen Rechtslage konnte nun jedoch eine Lösung gefunden werden, wie die Wege ganzjährig genutzt werden können. Der städtische Bauhof hat Hinweisschilder an den Zugängen am Schlosshang angebracht. Auf diesen ist vermerkt, dass hier kein Winterdienst stattfindet und somit die Nutzung der Wege auf eigene Gefahr erfolgt. Gleichzeitig wird auf einen alternativen und zumutbaren Weg verwiesen, über den die Passanten gefahrlos nach oben oder nach unten gelangen können, ohne die Treppe zu nutzen. Dieser führt um den Schlosshang herum. Dadurch kann die Haftung der Stadt für eventuelle Schäden oder Unfälle ausgeschlossen werden und für Bürgerinnen und Bürger und auch die Duale Hochschule Sachsen besteht nun die Möglichkeit, die Wege auf eigene Gefahr zu nutzen.

„Es war mir wichtig, eine Lösung zu finden, damit der Schlosshang ganzjährig genutzt werden kann. Wem der Weg bei starker Glätte oder Schnee zu unsicher erscheint, kann den ausgewiesenen alternativen zumutbaren Weg nutzen, der in jedem Fall geräumt ist und kommt ebenfalls ans Ziel. Ich bin froh, dass wir damit nun einen guten Kompromiss zum Winterdienst anbieten können, den die Stadt in diesem Bereich nicht hätte leisten können“, so Oberbürgermeister Steffen Zenner.

Für den Winterdienst ist auf dem betroffenen Weg grundsätzlich die Stadt Plauen zuständig. Sie muss daher grundsätzlich den Weg vom Schnee räumen und bei Schnee- und Eisglätte streuen, soweit dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. Der Umfang des von der Gemeinde zu leistenden Winterdienstes wird im Wesentlichen von ihrer Leistungsfähigkeit und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestimmt. Eine allgemeine Räum- und Streupflicht für die Fahrbahnen aller Gemeindestraßen besteht nicht.

In der Rechtsprechung ist ausgeführt, dass eine Gemeinde nicht verpflichtet ist, im Rahmen der Verkehrssicherungspflichten sämtliche Stadtwege vom Schnee zu räumen und winterdienstlich zu behandeln. Das bedeutet, dass dem Fußgänger im Winter aber jedenfalls ein Weg zur Verfügung stehen muss, um sicher von A nach B zu kommen.

Bild vergrößern: Montierung von Schildern auf dem Schlossberg Ellen Liebner
Montierung von Schildern auf dem Schlossberg