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Datum: 04.07.2025

Neuer Standard für Urnenbeisetzung in Plauen - Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Seit 2022 wurden im Feierbereich des Krematoriums umfangreiche Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten durchgeführt. Der Urnenübergaberaum wurde denkmalschutzgerecht wiederhergestellt. Hierbei wurde ein barrierefreier Zugang zu allen Verabschiedungsräumen und Trauerhallen geschaffen. Außerdem wurde die Toilettenanlage komplett renoviert und um eine rollstuhlgerechte Toilette ergänzt. Auch der Empfangsbereich, die Flure, Treppen, die Warteräume und die Technikräume wurden renoviert.

Aktuell laufen noch die Umbauarbeiten der ehemaligen Verabschiedungszellen mit Glastrennwänden zu einem neuen, ansprechenden Verabschiedungsraum. Als moderne Alternative zu den altehrwürdigen und denkmalgeschützten Räumen entsteht hier ein heller, zeitgemäß eingerichteter und mit modernen Medien ausgestatteter Verabschiedungsraum und rundet das Angebot an Trauerräumen ab. Dieser Umbau und die Renovierungsarbeiten im Verabschiedungsbereich des Hauptfriedhofes stehen kurz vor dem Abschluss.

Künftig soll die Nutzung des Feier- und Verabschiedungsbereichs im Krematorium Mindeststandard bei jeder Urnenbeisetzung werden.

Anspruch der Stadt Plauen als Friedhofsträger ist ein pietätvoller Umgang mit den Verstorbenen und die Schaffung von Rahmenbedingungen für würdevolle Trauerfeiern und Bestattungen. Um einen angemessenen Mindeststandard bei der Beisetzung von Verstorbenen sicherzustellen, soll die Nutzung eines Verabschiedungsraums wieder zum festen Bestandteil jeder Urnenbeisetzung werden. Keine Beisetzung eines Verstorbenen sollte auf dem Parkplatz vor dem Krematorium beginnen, wo sich die Trauergäste bei Wind und Wetter treffen und den Grabgang starten.

Beisetzungen auf dem Hauptfriedhof sollen mit einem gemeinsamen Treffen der Trauergesellschaft in den Räumen des Trauer- und Verabschiedungsbereiches des Krematoriums beginnen. Hier steht ein wetterunabhängiger Warte- und Sammelbereich samt Toilettenanlage zur Verfügung. Verabschiedungsräume und Trauerhallen in unterschiedlicher Größe und Ausstattung können für die Ausrichtung von Trauerveranstaltungen ausgewählt werden.

Wird kein größerer Raum oder Halle gebucht, werden die Hinterbliebenen in den Urnenübergaberaum geführt. Hier ist die Urne aufgestellt, die Identitätsdaten können geprüft werden und nach einer kurzen Andacht mit Hintergrundmusik geht die Gesellschaft mit dem Urnenträger des Krematoriums zur Beisetzung an die Grabstelle.

Um diesen Mindeststandard in der Gebührenstruktur darzustellen, wurde die Nutzung des Urnenübergaberaums in jede Urnenbeisetzung als fester Bestandteil integriert. Optional kann auch jeder größere Raum gebucht werden.

Dementsprechend wurde die Gebührensatzung geändert. Der Stadtrat hat dem in seiner Sitzung vom 24. Juni zugestimmt. In die Gebühr „Durchführung einer Urnenbeisetzung“ (150 Euro) wurde die Nutzung des „Urnenübergaberaums“ (50 Euro) inkludiert und liegt damit künftig bei 200 Euro. Alle Gebühren für Grabanlagen, die eine Urnenbeisetzung beinhalten, werden folglich auch um 50 Euro steigen. Für die Nutzung der größeren Verabschiedungsräume und der Trauerhallen wurde ein entsprechender Abschlag ergänzt. Andere Gebühren der Friedhofsgebührensatzung wurden nicht verändert.

Die Neuerungen sollen frühestens Mitte August in Kraft treten, unter anderem, da mindestens sechs Wochen Vorlauf für die Terminvergabe bei den Urnenbeisetzungen benötigt werden.

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Krematorium des Plauener Hauptfriedhofs