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Anforderungen/Voraussetzungen

Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von Personen versehen werden, welche die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Außerdem sollen Interessierte in der Gemeinde wohnen, bei Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2024) mindestens 25 Jahre alt sein und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Insbesondere für Berufstätige ist darauf hinzuweisen, dass es zu mehrtägigen Verhandlungen kommen kann, so dass die Dienste als Schöffe an mehr als zwölf Tagen im Jahr erforderlich sein können.