Mietspiegel
Die Stadt Plauen verfügt über einen qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d BGB. Der Mietspiegel dient als Orientierungshilfe zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen Wohnraum im Stadtgebiet Plauen. Er schafft Transparenz auf dem örtlichen Wohnungsmarkt und bietet Mietern sowie Vermietern eine nachvollziehbare Grundlage bei Fragen zur Miethöhe.
Fortschreibung Mietspiegel Plauen 2026
Der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Plauen wurde zum Stichtag 01.09.2025 fortgeschrieben. Die Fortschreibung erfolgte auf Grundlage einer empirischen Stichprobenerhebung bei Mietern und Vermietern im Stadtgebiet Plauen. Die Durchführung der Erhebung sowie die Datenaufbereitung und Auswertung erfolgten durch die kommunale Statistikstelle der Stadt Plauen. Die Fortschreibung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben, sowie an den Handlungsempfehlungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Weitere Informationen können dem Mietspiegel sowie dem zugehörigen Methodenbericht entnommen werden. Die bestehende Wohnlagenkarte des Mietspiegels 2024 wurde im rahmen der Fortschreibung unverändert übernommen. Eine erneute Bewertung der Wohnlagen war im Rahmen der Fortschreibung nicht erforderlich.
Informationen zum Download
- PDF-Datei: (1.2 MB)
- PDF-Datei: (2.7 MB)
- PDF-Datei: (3.5 MB)
Ersterstellung des Mietspiegels 2024
Der Mietspiegel Plauen 2024 wurde auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen im Bereich der Stadt Plauen erstellt. Er basiert auf Daten, die im Zeitraum von August 2023 bis Dezember 2023 bei 4.000 mietspiegelrelevanten Haushalten zum Zwecke der Mietspiegelerstellung erhoben wurden. Die Haushalte wurden zufällig ausgewählt, die Daten mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens erhoben. Es wurde eine schriftliche Befragung von Vermietern und Mietern durchgeführt. Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt.
Weitere Informationen zur Erstellung des Mietspiegels finden Sie in der Broschüre:
- PDF-Datei: (1.7 MB)
- PDF-Datei: (3.1 MB)
- PDF-Datei: (3.5 MB)
Was ist der Mietspiegel?
Ein Mietspiegel informiert über das durchschnittliche Mietpreisniveau einer Stadt oder Gemeinde.
Er soll für Transparenz am Wohnungsmietmarkt sorgen und Informationen zu lokalen Mietpreisen für Mieter und Vermieter gleichermaßen bereitstellen.
Man erhofft sich durch den Mietspiegel mehr Rechtssicherheit für die Mietparteien.
Des Weiteren soll dazu beigetragen werden, gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Mietparteien zu vermeiden.
Generell sagt der Mietspiegel jedoch nichts über aktuelle Angebotsmieten aus und ob aktuell viel oder wenig Mietangebote in einem Ort vorhanden sind.
Der Plauener Mietspiegel 2024 wurde auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen im Bereich der Stadt Plauen erstellt.
Er basiert auf Daten, die im Zeitraum von August 2023 bis Dezember 2023 bei 4.000 Haushalten erhoben wurden.
Der qualifizierte Mietspiegel wurde nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt.
Was wird ausgewiesen?
Bei den im Mietspiegel ausgewiesenen Mietpreisen handelt es sich um die monatliche Netto-Kaltmiete (Grundmiete) in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Darunter versteht man den Mietpreis ohne sämtliche Betriebskosten wie z.B. Heizung, Wasser, Strom oder Aufzug.
Die Miete für eine Garage bzw. einen Stellplatz oder etwaige Möblierungs- und Untermietzuschläge sind in der Netto-Kaltmiete ebenfalls nicht enthalten.
Hierfür werden folgende Vergleichswerte ausgewiesen:
- die ortsüblichen Netto-Kaltmieten
- Mietpreisspannen
Wie lang ist der Mietspiegel gültig?
Ein Mietspiegel ist für 2 Jahre ab dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung gültig. Nach dieser Zeit muss er an die aktuelle Marktentwicklung angepasst werden.
Nach 4 Jahren wird er neu aufgestellt.
Wo bekomme ich Rat und Hilfe zum Mietspiegel?
Interessenvertreter Mieter
Interessenvertreter Vermieter
Erstellung / Rechtliche Beratung
Die Stadt Plauen ist für die Erstellung des Mietspiegels verantwortlich, für rechtliche Beratungen in Mietangelegenheiten bitten wir Sie die jeweiligen Interessenvertreter zu kontaktieren.