Briefwahl
Wer am Wahlsonntag nicht zur Wahl gehen kann, sollte die Möglichkeit der Briefwahl nutzen.
Möglichkeiten der Beantragung:
- persönlich, im Briefwahl-/Bürgerservice des Rathauses, Unterer Graben 1 - Bitte den ausgefüllten Wahlscheinantrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes und den Personalausweis mitbringen.
- schriftlich, unter Verwendung des Wahlscheinantrages auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes,
- per online-Formular unter der Internetadresse www.plauen.de/wahlen
- oder unter Verwendung des auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR Codes
- per E-Mail an die Adresse Briefwahl@plauen.de (ohne Datei-Anhänge - diese werden nicht bearbeitet)
- per Fax an 0 37 41 / 291 – 11 09
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
In dem Antrag sind immer Name, Vorname, die Anschrift des Wahlberechtigten sowie das Geburtsdatum anzugeben.
Briefwahlunterlagen und Stimmenabgabe im Rathaus
Briefwahlunterlagen können auch im Briefwahl-/Bürgerservice beantragt und abgeholt werden. Außerdem kann man in den im Rathaus aufgestellten Wahlkabinen seine Stimmen abgeben. Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros stehen dabei hilfreich zur Seite.
Öffnungszeiten:
| Wochentag | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Montag | 9 bis 15 Uhr |
| Dienstag | 9 bis 18 Uhr |
| Mittwoch | 9 bis 15 Uhr |
| Donnerstag | 9 bis 17 Uhr |
| Freitag | 9 bis 13 Uhr (am 30. August 2024 bis 16 Uhr) |
| Samstag | ausschließlich am 17. August 2024 von 9 bis 12 Uhr |
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 16 Uhr eingeht. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.