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Hinweise zum Wahlsonntag am 26. September

  • die Wahllokale sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. In welchem Wahlraum man wählen darf, ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen.
  • Mitzubringen zur Stimmabgabe im Wahllokal sind die Wahlbenachrichtigung, ein Ausweisdokument sowie nach Möglichkeit ein eigener Stift.
  • Die Wahlergebnisse werden am 26. September ab 18 Uhr online auf www.plauen.de/wahlen präsentiert.

Am Wahlsonntag – Barrierefreiheit / plötzliche Erkrankung

Bei Wahlen in Deutschland haben Wählerinnen und Wähler mit Behinderung die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Sollte der auf der Wahlbenachrichtigung benannte Wahlraum nicht barrierefrei sein, können mit den rechtzeitig zu beantragenden Wahlscheinen die Stimmen in einem Wahllokal mit barrierefreiem Zugang abgegeben werden.

Insgesamt stehen in der Stadt Plauen 19 barrierefreie Wahlräume zur Verfügung.

Wahlberechtigte, die am Wahlsonntag im Wahllokal von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen, aber nicht schreiben oder lesen können oder durch körperliche Gebrechen gehindert sind, ihre Stimmen allein abzugeben, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Sie müssen dies aber dem Wahlvorstand mitteilen. Eine Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung der Hilfsperson hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken und sie darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen, soweit dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Sie ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt hat.
Wer aufgrund einer plötzlichen Erkrankung nicht in der Lage ist, den Wahlraum aufzusuchen, kann bis 15 Uhr am Wahltag einen Wahlscheinantrag stellen und per Briefwahl abstimmen.

Repräsentative Wahlstatistik

Für die repräsentative Wahlstatistik wurden vom Statistischen Bundesamt die Urnenwahlbezirke 19 (Rückert-Grundschule II) und 44 (Großfriesen) sowie der Briefwahlbezirk 1 festgelegt. Zum Briefwahlbezirk 1 gehören die Briefwähler der Wahlbezirke 2,3 und 4.  Hierfür werden speziell gekennzeichnete Stimmzettel, bei denen über einen Kennbuchstaben das Geschlecht und die Altersgruppe (insgesamt 6) verschlüsselt sind, verwendet.

Geregelt ist dieses Verfahren im Wahlstatistikgesetz. Die repräsentative Wahlstatistik bildet die Basis für eine wahlpolitische und soziologische Analyse der Wahlergebnisse und vermittelt ein spezifisches Bild der politischen Willensäußerung. Jeder Betroffene erhält mit seinen Briefwahlunterlagen ein Hinweisblatt in dem das Verfahren erläutert wird. Genaueres hierzu ist in der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Plauen über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 nachzulesen.

Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen, indem:

  • die ausgewählten Urnen-/Briefwahlwahlbezirke mindestens 400 Wahlberechtigte/ Wähler umfassen müssen.
  • die Geburtsjahrgänge zu so großen Gruppen zusammengefasst werden, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind.
  • die Wählerverzeichnisse und die gekennzeichneten Stimmzettel nicht zusammengeführt werden dürfen.
  • die Auszählung der Stimmzettel im Wahllokal zunächst ohne statistische Auswertung erfolgt. Diese wird im Nachgang unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses ohne Nutzung des Wählerverzeichnisses im Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen durchgeführt.
  • wahlstatistische Erhebungen nur von Gemeinden vorgenommen werden dürfen, bei denen durch Landesgesetz eine Trennung der Statistikstelle von anderen kommunalen Verwaltungsstellen sichergestellt und das Statistikgeheimnis durch Organisation und Verfahren gewährleistet ist.
  • die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik nur für den Freistaat Sachsen und nicht für einzelne Wahlbezirke veröffentlicht werden.

In der Kita-Mäuseburg steht ein Team der Forschungsgruppe Wahlen bereit, die die Wähler noch mal um Abgabe ihrer Stimme bitten, um anhand derer erste Hochrechnungen anstellen zu können. Dies erfolgt freiwillig und genauso anonym und geheim.

Bundestagswahl unter den Bedingungen der Corona-Pandemie:

Aufgrund der Corona-Pandemie-Situation jeder Wähler um die Beachtung und Einhaltung des Hygieneschutzkonzeptes in den Wahlräumen gebeten:

  • Beim Betreten der Gebäude, in denen gewählt wird, und im Wahlraum selbst ist eine Mund-Nasenbedeckung tragen.
  • Im Wahlraum und in eventuell entstehenden Warteschlangen vor dem Wahlraum ist auf die Einhaltung der Abstandsregel zu achten.
  • Vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren.
  • Es wird empfohlen, möglichst einen eigenen Stift mitzubringen (keine Filzstifte, Edding o.ä. benutzen).

Nach Schließung der Wahllokale (18 Uhr) beginnen die Wahlvorstände mit der Ergebnisermittlung. Die Auszählung der Stimmen ist öffentlich. Die dreizehn Briefwahlvorstände treten zur öffentlichen Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag zur Zulassungsprüfung um 15 Uhr und zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ab 18 Uhr in der Friedensschule, Weststraße 64, 08523 Plauen zusammen.

Wer der Stimmauszählung beiwohnen möchte, muss eine Mund-Nasenbedeckung tragen und in jedem Fall den Mindestabstand zu den Wahlhelfern einhalten. Außerdem müssen die Wahlhelfer ungestört die Auszählung vornehmen können. Der Wahlvorsteher übt dabei das Hausrecht aus.